Eine interessante Frage:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324a.html

Da müßte man schon einen StGB-Kommentar zur Hand haben und bockmäßig drauf sein, diesen auch am Freitagnachmittag zu sichten um darauf eine qualifierte Antwort geben zu können.

Meine Motivation dazu würde sich steigern wenn ich einen Vorschuß auf die Beratungsgebühr bekommen würde. Da schlage ich mal vor, 5000 Euro. Es handelt sich ja offenbar um eine wichtige Angelegenheit mit großer Bedeutung. Da ist ein großes Honorar angemessen.

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Darf man mit dem Titel "Volljurist - Justiziar" eine rechtliche Vertretung machen?

Hallo an alle,

Es geht um einen Betrugsversuch. Die Vorabinfo ist wichtig!

Ich kaufte am 28. Februar von meinem Automechaniker ein Auto mit 1 Jahr TÜV für 1000 € und meldete es wenige Tage später auf mich um. Danach fuhr ich einen Monat fast nicht mit dem Auto, denn am Tag der Ummeldung wurden mir am Nachmittag vier Zähne gezogen. Ich fuhr nur zwei weitere Male die kurze Strecke zum Zahnarzt und zurück, denn es gab die Komplikationen, dass Knochensplitter ins Zahnfleisch eingedrungen waren, was Schmerzen verursachte.

1 Monat später, am 9. April, fuhr ich 10 km in die nächste Stadt und blieb dort mit einem Getriebeschaden liegen. Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt - zunächst zu mir nach Haus.

Ich informierte meinen Automechaniker per SMS über den Schaden, er teilte mit, er sei in Urlaub.

Er würde sich am Montag melden, was er aber nicht tat.

Ein ADAC Sachverständiger kam und begutachtete das Auto. Er stellte fest, dass die Schraube, die das Getriebe fest hält, schräg eingedreht worden war und nur zur Hälfte. So war zwangsläufig, dass ein Schaden bald eintreten musste. Es darf sogar von einer Schädigungsabsicht ausgegangen werden!

Das war das dritte Auto, dass ich von meinem Automechaniker gekauft hatte, bei dem kurz nach dem Kauf ein erheblicher Schaden auftrat und das liegen blieb. Die ersten Male hielt ich das noch für einen dummen Zufall, nun aber nicht mehr.

Ich ließ das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren. Anschließend verkaufte ich es mit erheblichem Verlust. 

Der Automechaniker sah das Auto in einem Inserat im Internet. Er tauchte an einem Sonntagabend am 21.4. überraschend auf dem Gehöft, wo ich wohne, mit seinem Bruder auf und wollte das Auto wegnehmen. Vorher kündigte er seine Absicht dreist per SMS an und behauptete, ich würde ihm noch 500 € schulden und es sei "mit seinem Anwalt und der Polizei abgesprochen".

Ich war gerade draußen am Auto Waschen und konnte den Diebstahl gerade noch verhindern, indem ich laut um Hilfe schrie.

Als ein Auto in der Nähe erschien, hauten die beiden ab.

Vorher drückte der Automechaniker mir einen Kaufvertrag in die Hand, der höchst merkwürdig ist.

Darin steht der Kaufpreis von 1000 € für ein: Unfallauto, bedingt fahrbereit, verbraucht Kühlerwasser, Motorschaden, Getriebeproblem, sonstige Mängel.

Weiter heißt es im Vertrag, es seien 500 € angezahlt.! Punkt und Ausrufezeichen hinter dem Satz. 

Restbetrag bis 21.4. (ein Sonntag) zu entrichten, bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug ohne Vorankündigung wieder abgeholt.

Der Vertrag ist nur in Kopie. Meine Unterschrift ist meine Handschrift vom original Vertrag, der Rest nicht.

Den echten Vertrag, den ich im Büro des Automechanikers unterschrieb, habe ich nicht erhalten. Wie ich am Anfang schrieb, war der Mann "mein Automechaniker", von dem ich dachte, dass eine Vertrauensbasis zwischen uns besteht.

Als ich mich vom Schrecken erholt hatte, fuhr ich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrugsversuch und Urkundenfälschung.

Die Polizeibeamtin stellte fest, dass ein erheblicher Unterschied beim Kilometerstand zu dem, der im Vertrag steht. Es ist eine Differenz von 2000 km! Die Polizeibeamtin machte ein Foto vom km-Stand.

Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen.

1 1/2 Monate später erhielt ich ein Schreiben von einem Mann, der eine Vollmacht beilegt vom Automechaniker.

Er verlangt von mir 500 €, die ich dem Automechaniker angeblich schulden würde. Falls ich nicht zahle, würde er Klage erheben und Strafanzeige wegen Betrug gegen mich erstatten.

Er wirft mir vor, das Vertrauen vom Automechaniker missbraucht zu haben. Ich hätte "im Vertrauen auf ihn das Auto nebst Papieren zum Zulassen mitgenommen."

Dem Brief liegt eine Vollmacht bei vom Automechaniker. In der Vollmacht heißt es, die Vertretung sei kostenfrei. 

Der Briefkopf stammt von keinem Rechtsanwalt mit Zulassung, sondern er trägt die Überschrift "Volljurist - Justiziar".

2 Fragen an euch:

1.) Ist es zulässig, jemanden rechtlich zu vertreten mit diesen zwei Bezeichnungen?

2.) Was empfehlt ihr mir, als Nächstes zu tun?

Vielen Dank für eure Mühe beim Lesen und viele Grüße an alle!

Woody333

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Die beiden Fragen stehen ja unten.

Zu Frage 1 ist auf das Rechtsberatungsgesetz zu verweisen:

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Antwort daher: Im Grundsatz nein, es sei denn eine der vielen Ausnahmen würde greifen.

Der Frage 2 widme ich mich, wenn ich eine auf das Notwendige gekürzte Fassung des Sachverhalts präsentiert bekomme. Bin ja auch nicht mehr der Jüngste und die Altersschwäche rafft mich dahin wenn ich Romane durcharbeiten muss.

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Du wohnst nicht in Deutschland, sondern in Boteria!

In deutschen Großstädten sind 2 Euro die Stunde ein Superdiskountangebot. Oft kostet das schon die halbe Stunde.

Und zahlen tun das in der Regel nur nervenschwache und rechnerisch unbegabte Autofahrer. Alle anderen nämlich wissen, dass auch die Ordnungsämter unter Personalnot leiden und es deshalb oft unwahrscheinlich ist, dass das Auto mit einer Knolle verziert wird.

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Einen falschen Namen zu geben wäre eine ganz dumme Idee. Dein richtiger Name ist doch dem Vermieter des E-Scooters bekannt. Auf diesem Weg kann man Dich zweifelsfrei identifizieren.

Besprech umgehend mit Deinen Eltern wie Du Dich jetzt verhalten sollst.

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Klar gibt es dazu ein "Gesetz":

https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html

Irgendwo in diesem Gesetz steht das mit den 6 Stunden. Also lies Dir das von Anfang bis Ende durch!

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Wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn ein Hotel ein Zimmer vermietet ohne auf die Anzahl der Gäste zu achten. Wenn der Freund mit im Zimmer wohnen soll muss er das der Hotelleitung sagen und einen Mehrpreis bezahlen.

Glaub ja nicht, dass es unbemerkt bleibt wenn der Freund einfach so im Zimmer übernachten wird. Dafür hat Hotelpersonal einen sechsten Sinn.

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Da braucht der Mieter doch einfach nur Aufrechnung zu erklären.

Allgemein gilt, dass Vonovia einen schlechten Ruf hat was die Mietverwaltung betrifft. Man sollte daher über die Mitgliedschaft in einem Mieterverein nachdenken.

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Für 3 Parteien eine Hausverwaltersoftware?

Sorry, aber das halte ich für wirklich übertrieben.

Schau Dir lieber den Mietvertrag an (wäre auch mit Software erforderlich) und werfe einen Blick in die BetriebskostenVO. Dann hast Du schon alles, was auf den Mieter umlegbar ist.

Ich habe erheblich mehr als einen Mieter und mache Abrechnungen manuell. Vor vielen Jahren hatte ich mir das Lexware-Programm zugelegt und konnte mich damit nicht anfreunden.

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In 3 Jahren kannst Du über Dein Geld entscheiden.

Dann bist Du wahrscheinlich froh, dass Dein Vater Dich davon abgehalten hat, Dein Geld sinnlos zu vergeuden.

Und eine Anzeige schreiben kannst Du. Außer der Belustigung der zuständigen Beamten wird das aber keine Wirkung haben. Willst Du denen als Lachnummer dienen?

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Die Entscheidung, ob Du ins Kinderheim gehen darfst oder ins betreute Wohnen triffst nicht Du, sondern das Jugendamt.

Was Dir offenbar nicht bewußt ist, ist, daß Kinderheim oder betreutes Wohnen große Kosten verursacht und deshalb nur in Frage kommt, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

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Das wäre ja prima.

Und vor allem ausbaufähig!

Wenn ich als Katholik einen solchen Anspruch hätte würde ich mir 3qm Kirchenland aushandeln und zwar genau vor dem Hauptportal des Kölner Dom.

Da würde ich eine Bude aufstellen in der die Hungernden Reibekuchen kaufen könnten, die Dürstenden eisgekühlte Cola und die Touristen Souvenirs, also ein Dömchen in Plastik made in Hongkong.

Leider, leider wird daraus ebensowenig werden wie Anteile am Firmengebäude beim Aktionär.

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Die 15%-Regel gilt offenbar ja nur bei Kauf einer Immobilie, nicht aber bei unentgeltlichem Erwerb.

Damit ist aber nicht automatisch gesagt, dass das Finanzamt hier Unrecht haben müßte.

Es kommt ja darauf an, was genau mit den Sanierungsarbeiten hergestellt wurde:

Wurden nur bereits bestehende Bauteile erneuert, dann ist es keine Herstellung. Anders aber, wenn ein Zustand geschaffen wurde der bisher noch nicht bestand.

Was davon der Fall ist können wir nicht beurteilen.

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An welche Versicherung hast Du denn da so gedacht?

Außer der eigenen Krankenversicherung fällt mir da nichts ein.

Und da kommt es darauf an, ob GKV oder PKV. Die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr kleinlich, außer bei Kindern.

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Andere Ansicht.

Das ist kein unterschwelliger Neid. Nein, Neid ist heute eines der prägenden Charaktermerkmale eines Großteils der Bevölkerung.

Bemerkenswert ist, dass jene Parteien die von Neidpropaganda am meisten zu profitieren meinen in dieser Sache absolut arglos gewesen sind.

In der größten der Regierungsparteien wird doch schon seit Jahrzehnten von den starken Schultern gelabert und gefaselt die es besonders zu belasten gilt. Nun ja, ich habe die Obsession gegen starke Schultern immer schon für eine der langweiligsten Perversionen auf diesem Planeten gehalten.

Das aber ist für die Labertanten und Quasselonkel ja nun wirklich kein Grund die Realität so dramatisch zu verkennen! Steuersenkungen für Ausländer! Da wünschen doch 80% der Bevölkerung der Regierung die Pest an den Hals und die restlichen 20% mittelalterliche Foltermethoden herbei.

Das Ganze mit wesentlich diskreteren Vorschlägen realisiert werden müssen!

Welche?

Wenn man mir das Gehalt eines Bundesministers bezahlt lasse ich mir welche einfallen!

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Da liegt ein verbreitetes Missverständnis vor:

Nur weil der Nachmieter/ Nachpächter den Zustand akzeptiert oder Arbeiten ausführen will verliert der Vermieter/Verpächter nicht seine Ansprüche.

Daß der Verein einverstanden gewesen sein soll mit der Abwicklung des Pachtverhältnisses mag ich nicht glauben. Oder, hat der Verein etwa schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet? Das Einverständnis zu dem vorzeitig erfolgenden Bezug reicht jedenfalls nicht dazu.

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Stimmt ja schon mal alles nicht in dieser pauschalen Form.

Meine private Krankenversicherung bezahlt mir die Gläser für eine Brille und zusätzlich das Brillengestell mit bis zu 180 Euro.

Allerdings ist der von mir zu bezahlende Beitrag auch unabhängig von meinem Einkommen und da liegt der Hund begraben. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt Beiträge die in der Höhe vom Einkommen abhängig sind. Das langt einfach nicht und man muss Leistungen streichen wo es geht.

Die Leistungen werden sicher nicht gestrichen weil die Vorstände der Versicherungen so gut bezahlt werden. Die eigentliche Ursache ist ein Gesundheitswesen in dem Geld wie aus dem Füllhorn ausgeschüttet wird. Habe es vor Jahren bei einer pflegebedürftigen Angehörigen gesehen. Die Profis vom Pflegedienst haben aus Pflegeversicherung und Krankenversicherung unglaubliche Beträge rausgepreßt. Alles ganz legal natürlich.

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