Nahtlosigkeit aufgehoben, weil LTA Antrag im Grunde nach bewilligt wurde?
Ich bekomme seit dem 29.04.22 ALG1 nach der Nahtlosigkeits Regelung. ( ärztlicher Dienst der ARGE Arbeitsfähigkeit unter 3 Std. festgestellt)
EU Antrag auch gestellt.
Diese Woche sagte der Sacharbeiter der ARGE für mich treffe die Nahtlosigkeits Regelung nicht mehr zu, ich bekomme normales ALG1.
Grund: Der LTA Antrag wurde im Mai im Grunde nach bewilligt, müsse aber noch überprüft werden.
Also ich habe noch keinen endgültigen Bescheid, weder LTA oder EU Rentenantrag.
Ich darf mich auch nicht mehr krank schreiben lassen.
Sonst bekomme ich kein ALG1 mehr.
Darf die ARGE das so machen?
Bitte um eine Rückmeldung.
2 Antworten
Während der LTA solltest Du Geld vom Kostenträger der Maßnahme erhalten, ich vermute es ist in Deinem Fall die DRV. Dann muss das ALG I enden, da Du ja während der LTA nicht vermittebar bist. Du solltest dann aber von der DRV Übergangsgeld erhalten.
Du schreibst, dass sie bewilligt wurde, wenn das nicht der Fall sein sollte müsstest Du weiter Anspruch auf ALG I haben. So wie Du das schreibst hört sich das an als wäre ein Bescheid ergangen und dagegen Widerspruch eingelegt.