ALG II und Auszahlung einer privaten Unfallversicherung?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hatte weniger als 100€ auf meinem Konto als ich im Februar 2021 mein Studium abbrechen musste und ALG II beantragte. Der Antrag ging recht schnell und seit März erhalte ich monatlich ALG II. Im Juni 2019 hatte ich einen Unfall, bei dem ich meinen rechten Fuß stark und dauerhaft verletzte. Mein Vater hatte vor Jahren eine private Unfallversicherung für mich abgeschlossen. Bei der privaten Unfallversicherung habe ich nun Invaliditätsansprüche geltend gemacht. Die Unfallversicherung hat mir vor Kurzem geantwortet und mir 2% der Versicherungssumme auf mein Konto überwiesen (3000€). Ich bin 31 Jahre alt, mein Schonvermögen ist also 4650€. Ich bin jetzt immernoch unter meinem Schonvermögen, auf meinem Konto sind zur Zeit 3021€. Seit 2 Wochen bin ich auch in einer Maßnahme vom Jobcenter, die mir eine Umschulung gibt.

Ich habe jetzt voller Panik versucht selbst zu recherchieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Dadurch dass ich das Geld nicht bereits besessessen habe, als ich den Antrag gestellt habe, ist es kein Vermögen und Schonvermögen ist also egal?!

Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind anscheinend Einkommen?

Bedeutet das jetzt, sobald ich dem Jobcenter die 3000€ für meinen kaputten Fuß melde, wird mir ALG II abgesprochen, ich muss die 3 Monate Zahlungen zurückzahlen, ich verliere all mein Geld, bin wieder bei 0, zusätzlich verliere ich meine Umschulungsmaßnahme, werde also in den totalen Ruin geworfen?

Ich weiß nicht mehr weiter...

ALG II, Hartz IV, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld II
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen

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