Fenster kaputt - muss ich die Kosten tragen?

4 Antworten

Wer die Kosten tragen muß, kommt ganz drauf an:

Sanierungs- und Reparaturkosten trägt im Grundsatz der Vermieter.

Ließ sich das Fenster aber vorher schon schwer schließen und hilft sich der Mieter mit Gewalt statt mit einer Anzeige des Mangels, dann ist der Mieter schadensersatzpflichtig wenn die Zerstörung des Scharniers auf eben diesem Umstand beruht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Der Vermieter hat den Schaden zu tragen, wenn er nicht nachweisen kann, dass du es entweder absichtlich oder grob fahrlässig zerstört hast.

Wie machst du denn deine Fenster zu, dass die gleich kaputt gehen? ;-)

Das müsste die der Vermieter erstmal anchweisen könne. Soetwas passiert vor allem wenn die Fenster shcon älter sind und die Reparatur muss der Vermieter tragen.

Nein, kann er nicht.

Der Schaden wird an dem Vermieter hängen bleiben, denn er ist nach § 535 BGB zur Instandhaltung/Instandsetzung verpflichtet.

Der Vermieter muss den Beweis antreten, dass den Mieter ein Verschulden trifft