Wann haften Arbeitnehmer persönlich für den von ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachten Schäden und nicht ihr Arbeitgeber an ihrer Stelle?

4 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es hängt sehr vom Einzelfall und davon ab, ob der AN den Schaden fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss der AN den Schaden in aller Regel tragen. Im Zweifel muss darüber ein Gericht urteilen.

Bei grober Fahrlässigkeit bis zu einem Mohnatslohn, bei absichtlicher Zerstörung komplett.

Wenn diem AN keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann kann er für den Schaden nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Aber es kommt auch immer auf den Einzelfall an.

Bei Vorsatz.

Auch bei grober Fahrlässigkeit, aber da ist es schwierig das zu definieren und wird immer eine Einzelfallentscheidung sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Bei grober Fahrlässigkeit / vorsätzlich verursachten Schäden.