Schadensersatz wenn Hund sich vor der Mietwohnung verletzt hat?

4 Antworten

Wenn ich da eine akute Gefahr für mein Haustier feststelle, würde ich die unverzüglich selber beseitigen, bevor noch etwas passiert...

Hat man denn die Wohnungsgesellschaft darüber informiert, dass diese Glasscherben dort liegen und sie zur Beseitigung aufgefordert? Seit Tagen ist ja auch ein dehnbarer Begriff... Ich halte das von euch für fahrlässig, wenn ihr dann nicht selber reagiert. Und ja, verlangen könnt ihr viel, aber ob sich das auch durchsetzen lässt, würde ich erheblich bezweifeln.

"liegen schon seit Tagen ganz viele Glasscherben"

Und da greift man nicht mal einfach zum Besen und fegt das ganze an den Rand um den Hund zu schützen????????

Hast du das denn der Hausverwaltung gemeldet, das da Scherben liegen? Ansonsten kommt der Hauswart eben zu üblichen Zeiten und wenn das eben nur einmal die Woche ist, dann bleibt das eben liegen, weil der Hauswart von nichts weis und keiner der Mieter mal bereit ist das mit nem Besen wegzukehren.

Eigentlich hast du das selber herbei gefügt, indem du nicht reagiert hast...

Was steht in der Hausordnung?(es gibt ja in der Hausordnung einen Reinigungsplan, und vorm Haus?)

Machen kannst du viel, aber obs was bringt, und dann mußt du beweisen, das dein Hund sich da verletzt hat und nicht irgendwo anders, kannst du das konkret beweisen?

Und selbst, wenn du das beweisen könntest, machst du in meinen Augen ein Faß auf in Punkto Querelen mit d3m Eigentümer, indem du die Gefahr nicht selber versucht hast, zu beseitigen.

In meinen Augen bringt daswas du in deiner Frage beabsichtigst rein garnix...

hoffe geholfen zu haben...

Nimm einen Besen und feg