Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Kttk85  29.04.2023, 18:34

Geht es hier um Betriebsprüfungen die normalen jährlichen Erklärungen, oder Ermittlungen der Steuerfahndung bzw Bußgeld- und Strafsachenstelle?

IamMaDe8 
Fragesteller
 29.04.2023, 18:58

Eine kleine Betriebsprüfung,um unklare Rechnungen und Belege zuzuordnen, Logistik und internationale Verkäufe nachvollziehen zu können, für den Jahresabschluss

4 Antworten

Es gibt Häufigkeiten für die Regelprüfung in Unternehmen verschiedener Größenklassen, die regelmäßig vom BMF festgelegt werden. Das letzte BMF-Schreiben zu Größenklassen ist von Ende 2022. Wie groß ist denn das Unternehmen, um das es geht?

Daneben gibt es Erwägungsgründe, die eine Prüfung bedingen. Ein Recht auf Nichtprüfung gibt es nicht. Allerdings sind die Personalkapazitäten für Außenprüfungen knapp, so dass dies normalerweise nicht einfach spaßeshalber durchgeführt wird - dafür gibt es immer Gründe.

Je nach Finanzamt werden die Gründe für eine Prüfung unterschiedlich priorisiert. Gründe sind beispielsweise

  • hohe Barumsätze und Umsätze in verschiedenen Fremdwährungen
  • hohe Barbestände, die nicht durch das Geschäft motivierbar sind
  • unzureichend dokumentierte Einnahmen und Ausgaben
  • Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuer
  • Kontrollmitteilungen zu anderen Unternehmen oder Geschäftspartnern
  • marktunüblich geringe oder extrem hohe Gewinnmargen
  • umfangreiche Auslandsgeschäfte mit lückenhafter Dokumentation

Wenn also angesichts knapper Personalressourcen bei Euch seit 12 Jahren jährlich eine Betriebsprüfung stattfindet, dann wird es dafür einen objektiven Grund geben. Den kann man vielleicht mit den Vorgesetzten des Sachbearbeiters im Finanzamt erörtern.

IamMaDe8 
Fragesteller
 29.04.2023, 19:34

Unser Anwalt ist von Anfang an in ständigen Austausch mit dem Bearbeiter und dem Abteilungsleiter, es gab unzählige Telefonate, Treffen, Terminabsprachen. Unangekündigte Willkür und nicht zulässige Einzüge unberechtigter Nachzahlungsverpflichtungen, meist mit Bescheidzustellung mit 3-5 Tagen nach Einzug, Unerreichbarkeit des Bearbeiters ohne Vertretungsinfo oft tagelang(CoronaseiDank) waren jedoch üblich.

Es gab keinen Zeitpunkt, an dem wir nicht mit dem Prüfer zusammen arbeiten wollten, waren terminlich flexibel.

Das FA tut wie es Ihnen beliebt und wir waren geduldig.

Es gab anfänglich natürlich hier und da Unklarheiten bei unseren Auslandsgeschäftsabwicklungen, die jedoch immer durch nachbessern und zuarbeiten, übersetzen komplett an die Auflagen des FA's angepasst wurden.

Wir sind nicht mit vollumfänglichen Wissen in die Selbständigkeit gegangen, aber durch Erfahrung konnten wir unsere heutige Routine erhalten.

Das FA sah aber irgendwann gefühlt nur noch Absichten, was nie der Fall war und trotz Versuch nur durch den Verdachtsgedanken eines seit 12 Jahren gleichen Bearbeiters, ohne je durch 2.Hand nachgeprüft, trotz Antrag an die Behörde, mussten wir immer wieder diese Demütigung erfahren.

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gandalf94305  29.04.2023, 21:00
@IamMaDe8

Wie schon gesagt, es gibt ggf. die Möglichkeit, innerhalb des Finanzamts durch ein Gespräch mit Vorsetzten die Lage zu klären. Ansonsten besteht immer der Weg einer formalen Dienstaufsichtsbeschwerde bei der OFD. Einen Anspruch auf Nichtprüfung gibt es jedoch nicht, d.h. hier sollten die zusätzlichen Verfahrensauffälligkeiten bei den Betriebsprüfungen dokumentiert und beanstandet werden, denn nur diese können Hinweise auf eine nicht zu Richtlinien konforme Behandlung Eures Betriebes geben.

Diese Wege der Beschwerden sollten jedoch auch Eurem Anwalt bekannt sein. Ich verstehe dann nicht, warum dies nicht ausgeschöpft wurde, nachdem sich die Sache über 12 Jahre hinzieht. Warum muss ein Forum befragt werden, um nächste Schritte zu identifizieren?

Ich habe das Gefühl, in der Beziehung zwischen dem Betrieb und diesem Finanzamt gibt es noch etwas, das bisher nicht erwähnt wurde.

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IamMaDe8 
Fragesteller
 29.04.2023, 20:02

Mittlere Betriebsgröße

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Ich gebe als Lain nun trotzdem mal meinen Senf dazu.

Ihr fühlt Euch gemobbt und schikaniert. Ja, es kann schon vorkommen, dass da ein Mitarbeiter einen persönlichen Krieg gegen Euch führt ("Euch krieg ich schon, auch wenn ich bisher nichts nachweisen konnte").

Dagegen kann man sich nur durch eine saubere Buchführung wehren, dann nervt eine neuerliche Nachfrage ja schonmal nur halb soviel. Und die Zeit für die Betriebsprüfung kann ja auch nicht so hoch sein, oder?

Ob man über die vorgesetzte Stelle erreichen kann, einen anderen Sachbearbeiter zu bekommen, weiss ich nicht. Halte ich für schwierig.

Ansonsten muss es nicht ein Umzug ins Ausland sein, es reicht schon ein Wechsel des Betriebes in einen anderen Bezirk.

IamMaDe8 
Fragesteller
 29.04.2023, 19:49

"Dagegen kann man sich nur durch eine saubere Buchführung wehren, dann nervt eine neuerliche Nachfrage ja schonmal nur halb soviel."

Unsere heutige Geschäftsführerin, die jetzt die letzten 3 Jahre diese Firma leitet, ist fast schon zwanghaft bei der Buchführung.

Sie hat unsere ganze Buchhaltung nach Rat des FA's und eigens mitgebrachter Erfahrung, völlig neu strukturiert, funktional angepasst an viele neue EU Gesetze und einen Wechsel zu einer anderen Steuerkanzlei vollzogen.

Die letzten 3 Jahre hatten wir nicht eine unaufgeklärte Frage. Die Zuarbeit ist jetzt kein großer Zeitaufwand mehr.

Immernoch kein Entgegenkommen, so daß es nur noch Irrsinn ist.

Antrag auf Befangenheit des Bearbeiters, wurde mit Zugabe unzähliger Paragraphen, aber ohne plausibler Begründung ohne Widerspruchsrecht abgelehnt.

Wie geht das? Ich sehe uns wohl gezwungen, Anzeige zu erstatten, sonst sind wir irgendwann für diesen Menschen der einzigste Sinn des Lebens!!

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Andri123  29.04.2023, 20:06
@IamMaDe8

Ja, wenn Ihr wisst, weshalb Ihr was und wen anzeigen wollt, könnt Ihr das natürlich machen. Am besten immer in Absprache mit dem Steuerberater. Also mal sehen, ob er das empfiehlt - ich glaube, eher nicht.

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Was mir an der Antwort fehlt, ist, was gefunden wurde.

Was war das Ergebnis der ersten Prüfung?

Wie waren die Ergebnisse der Anschlussprüfungen?

Was mir noch am Sachverhalt auffällt:

Ihr habt Jahr für Jahr eine Anschlussprüfung. Das ist unüblich. Normaler Weise komme die alle drei Jahre.

Auf Eurer Seite, Ihr arbeitet mit Steuerberater udn Rechtsanwalt. Warum Rechtsanwalt? Es geht um steuerliche Sachverhalte, das ist die Domäne des Steeurberaters. Wer mit Anwalt kommt, kann beim Finanzamt in den Verdacht geraten etwas zu verdeckne zu haben.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Der Satz ist für mich unverständlich. Welcher Fristablauf? Ihr gebt eine Erklärung ab, Ihr bekommet einen Bescheid. Nur ihr seid dann an eine Frist für einen Einspruch gebunden.

Die können ohne Einhaltung einer Frist eine Prüfungsanordnung schicken.

Diese Art kennen wir nur bei Unternehmen mit Auslandsverbindungen nach Polen und in die Türkei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

In welcher Größenklasse ist die Firma denn einzuordnen? Mir ist auch gerade ganz und far nicht klar, woher der Anwalt die 7 Jahre nimmt.

https://stb-debatin.de/betriebspruefung-groessenklassen-2019/

(Nicht mehr taufrisch, aber gut erklärt)

IamMaDe8 
Fragesteller
 29.04.2023, 19:01

Zu diesem und heutigen Zeitpunkt ordne ich uns in die Kategorie 'Mittelbetriebe' ein.

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