Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?

2 Antworten

Halo,

bei Schadenersatz muss man immer prüfen, welcher bezifferbare Schaden ist entstanden. Ob die Fassade Schaden genommen hat, bezweifelst Du selbst. Wenn Du mehr Tage frei nehmen musstest, als eigentlich erforderlich, kannst Du das entsprechende Gehalt als Schaden ansetzen.

Etwas anderes sind etwaige Mängel. Wenn etwas technisch und optisch nicht ordentlich ist, kannst Du das erstmal großzügig ansetzen und von der Rechnung abziehen. Und wenn wegen der schlechten Arbeit mehr Stunden nötig waren und trotzdem berechnet werden, auch.

Dann lass den Unternehmer erstmal kommen. Solange Du nicht zuviel bezahlt hast, hast Du die Trümpfe in der Hand.

Viel Glück

Barmer

Einziger Tipp den man in dieser Konstellation geben kann ist wohl, sich an die zuständige IHK, respektive Handwerkskammer zu wenden.

Ggf. schicken die kurzfristig einen Gutachter (wird aber Kosten verursachen). Evtl. verbessert man damit seine Aussichten auf einen außergerichtlichen Vergleich per Schiedsgericht der Handwerkskammer.

Funktioniert aber nur, wenn der beauftragte Handwerker auch tatsächlich dort Mitglied ist.

Ansonsten bleibt nur professionelle Beweissicherung durch einen Baugutachter, vorerst auf eigene Kosten. Schadenersatz muss dann gesondert geltend gemacht werden.

Hoffe, Du hast den Bauauftrag noch nicht vollständig bezahlt. Falls doch, wird das ein ziemlich steiniger und langer Weg, zudem mit recht unabsehbaren Ausgang.