Schadenersatz ohne Quittung?

2 Antworten

Also es gibt meiner Meinung nach keinerlei grundsätzliche Rechtsgrundlage für eine Verweigerung der Leistung durch den Versicherer , wenn die Schuldfrage bereits geklärt ist.Man hat jedoch auch im Schadensfall als Geschädigter eine gewisse Mitwirkungspflicht.Diese entspricht in dem beschriebenen Fall in der Vorlage vorhandener Rechnungen(Eigentumsnachweis!) und dient auch der Ermittlung des Restwertes.

Vielmehr ist diese Forderung für mich wohl so zu erklären, dass Angaben benötigt werden zur Ermittlung des aktuellen Zeitwertes(Restwertes).Nur diesen bekommt man auch ersetzt.Hilfreich ist hier für die generische Versicherung eine klare Herstellerangabe/Typ und Alter bzw der Händler wo es gekauft wurde.

Hilfreich ist auch , ein vergleichbares Fahrrad zu googeln, um einen aktuellen Preis zu ermitteln(Wiederbeschaffungswert!)

Der Restwert kann auch aufgrund eines hohen Alters/hoher Abnutzung gegen 0€ sein.

Als abschliessenden Tip kann ich nur dringend empfehlen, telefonisch den Kontakt zu suchen und die Lage zu schildern.Die Sachbearbeiter sind meist freundlich und hilfsbereit.Diese wissen auch genau, was für eine schnelle Schadensabwicklung erfoderlich ist.So wird in der Regel einer zügigen Abwicklung nichts mehr im Wege stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Stieß

Versicherungsfachmann IHK

Hallo,

Quittung ? was für eine Quittung soll das denn sein ? Ein Reparaturquittung läßt sich doch auch noch nachträglich als Duplikat durch die Werkstatt ausstellen ! 

Kevin1905  23.10.2017, 19:41

Richtig, nur besteht keine Rechtspflicht den Schaden beheben zu lassen, ergo gibt es evtl. keine.

Man kann auch ohne Drahtesel durch die Welt laufen und sich den Schadenersatz auszahlen lassen.

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Gaenseliesel  23.10.2017, 20:24
@Kevin1905

Ja schon klar, wie mit n'em PKW. Haben wir selbst gerade durch. ;-) 

Dann hätte er/sie auch so danach fragen sollen. So aber ging es für mich um eine bereits erfolgte Reparatur. 

Gruß ! 

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