Muss ich für den Handyschaden aufkommen?

3 Antworten

Anzeigen?

Schwachsinn, dafür müsste sie Absicht beweisen können und auch dann würde kein Staatsanwalt aufgrund der Geringfügigkeit den Fall nicht annehmen.

Schadenersatz fordern?

Kann jeder jederzeit. Dabei geht es um den Zeitwert einer Sache und wer denn nun eigentlich ursächlich für den Schaden verantwortlich ist.

Das Vorgehen ist hier:

Es besteht eine Haftpflichtversicherung (immer empfehlenswert):
Der Versicherung melden, die Schadensanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen, dem Anspruchsteller den Kontakt zu Deiner Versicherung geben und den Vorfall vergessen. Entweder bezahlt die Versicherung oder lehnt die Forderung ab und stellt einen Anwalt bei einem evtl. Schadensersatzprozess.

Du hast keine Haftpflichtversicherung:

Den genauen Schadensvorgang beschreiben und aufschreiben. Ggfls. Zeugen suchen und um einer schriftliche Aussage bitten.

Sofern man der Meinung ist man hätte alles korrekt gemacht den Anspruch ablehnen. Nicht agieren bevor nicht der Anspruchssteller eine schriftliche Forderung mit Begründung und Schadenshöhe gestellt hat.

Schadenshöhe prüfen (wie gesagt Zeitwert - also was ist das gebrauchte Smartphone heute wert bzw. kann es repariert werden.

Wenn man glaubt man wäre schuldig kann man sich auf eine Zahlung einlassen um Ruhe zu haben oder aber man wartet einfach ab. Der Anspruchsteller muss einen Anspruch bei Gericht (Zivilprozess) einreichen - dann bräuchte man einen Anwalt. Da aber die Kosten für so ein Verfahren sehr hoch sind wird in den seltensten Fällen der Weg zum Gericht gegangen weil der der verliert die gesamten Kosten bezahlen muss. Als Beispiel: Ich hätte ein Smartphone für 300 Euro - Zeitwert 200 Euro. Ein Gerichtsverfahren kostet locker 1.000 Euro. Es macht also wenig Sinn soviel Geld zu riskieren. Wie geschrieben. Bei einer Haftpflichtversicherung macht das alles die Versicherung.

  1. Eine Straftat liegt nicht vor, die man anzeigen könnte, denn Sachbeschädigung kann man ausschließlich vorsätzlich begehen.
  2. Informiere deine Haftpflichtversicherung. Die dürfte m.M.n. zu dem Schluss kommen, dass man auf dem Boden nicht mit einem Mobiltelefon rechnen muss und daher die Regulierung für dich kostenlos abwehren, notfalls auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Liegen öfter Handys auf dem Boden? Warum lag ihres da?

Ohne die Details zu kennen, spricht nach deiner Darstellung einiges dafür, dass der Schaden von der verursacht wurde, die es auf den Boden gelegt hat.

Thema ist, dass vermutlich Aussage gegen Aussage steht, du aus ihrer Sicht also viel zu nah am Rand gefahren bist und noch andere Sachen beinahe kaputt gemacht hättest.

Zur Lösung führt das, was auch der Richter machen würde. Ihr zwei seid befangen. Ihre Schwester und deren Freundin tendenziell auch (nämlich von der Geschädigten). Gibt es vielleicht och irgendwen Neutrales, der dabei war und für den man die Situation (wenn sie strittig ist) nachstellen kann.

Wenn das zu nichts führt: unglaublich viele derartige Fälle enden im "Vergleich". Wenn die Schuld des einen oder anderen nicht bewiesen oder ausgeschlosen werden kann, trifft man sich oft irgendwo in der Nähe der Mitte.

Wenn es deine Schuld war, du aber nicht vorsätzlich gehandelt hast, könnte die Aufklärung des Falles dazu führen, dass deine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt. Dummerweise wollen die es leider auch ganz genau wissen.