Gemeinsamer Hauskauf?

1 Antwort

Mir wurde ein Missbrauchsrecht versprochen, was leider nicht eingehalten worden ist.

Das Nießbrauchrecht hätte beim Kauf direkt im Grundbuch eingetragen werden müssen. Warum ist das nicht im Kaufvertrag geregelt worden? Zuerst solltest du den Kaufvertrag lesen und welche Vereinbarungen getroffen wurden hinsichtlich Finanzierung, Sanierung und Nießbrauch. Ohne das alles zu wissen, kann dir hier niemand helfen.