Ist die Schadenshöhe richtig?
Meine Tochter hat bei meinem Schwager die Aluminiumtür mit ihrem Gips beschädigt. Sie ist die Treppe hochgeflogen und ist mit ihrem Gips, den sie an einer Hand hat an das Türblatt gekommen. Die Kunststoffbeschichtung der Aluminiumtür wurde beschädigt. Von außen sieht es aus wie ein 15cm langer Kratzer. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag eingereicht, der auf ca. 1.000 Euro kommt, da so einiges ausgebaut werden muss und die Tür neu lackiert wird. Die Versicherung spricht von einem optischen Mangel. Die Tür sei noch funktionsfähig, daher könnte sie nur 10% der Herstellungskosten bezahlen. Die Tür hat incl. Einbau 2.800 Euro gekostet. Die Versicherung will nur 280 Euro erstatten. Wie seht ihr das? Ist das üblich? Wieso wird der Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt? Die Tür ist erst 2 Jahre alt.
3 Antworten
Sie ist die Treppe hochgeflogen und ist mit ihrem Gips, den sie an einer Hand hat an das Türblatt gekommen.
Hochgeflogen? Mit der Nummer sollte sie zum Zirkus gehen.
Die Tür ist erst 2 Jahre alt
"Erst" 2 Jahre alt? Sind da etwa noch andere Beschädigungen dran?
Es geht hier an sich nicht um ein spezifisch versicherungsrechtliches Problem, sondern um Schadensberechnung im allgemeinen. Der Geschädigte kann verlangen so gestellt zu werden als ob das Schadensereignis nicht eingetreten wäre, nicht weniger aber auch nicht mehr. Das mit dem "optischen" Mangel überzeugt mich nicht. Wenn das entscheidend wäre, dürfte kein Kratzer am Auto einen Schadensersatzanspruch auslösen. Entscheiden ist m.E. der Gesamtzustand der Tür. Wenn schon andere Beschädigungen vorhanden sind, wäre eine Reduzierung des Anspruchs angemessen, aber auch nur dann.
Ich verstehe die Äußerung der Versicherung so, dass man dem Geschädigten andeuten will, dass keine andere Entscheidung mehr getroffen wird. Da bliebe nur der Gerichtsweg: Dein Schwager verklagt Dich und es wird durch Streitverkündung gewährleistet, dass die Versicherung das Urteil gegen sich gelten lassen muß.
Tatsächlich hat der Geschädigte lediglich Anspruch auf Mängelbeseitigung nach Zeitwert und hierbei eine Schadensminderungspflicht.
Ich teile die Auffasung des Versicherers, dass hier mit einer Teillackierung vor Ort ohne aufwändige Aus- und Einbauten nebst Transport der Tür der Schaden angemessen beseitigt werden kann (smart repair).
Auf eine kostenpflichtige Klage würde ich es da nicht ankommen lassen wollen :-)
G imager761
Beinhaltet die Versicherung überhaupt die Absicherung von Kindern unter 7 Jahren. Diese sind nämlich deliktunfähig. D.h der Geschädigte bleibt auf seinem schaden sitzen. Denn eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist ja nicht gegeben,
Meine Tochter ist 12. Habe ja schon geschrieben, daß die Versicherung 280 € zahlen will.
Sie ist natürlich nicht geflogen, sondern die Treppe hoch gestolpert und beim Abstützen an der Tür hat sie die Tür beschädigt. Mein Schwager will jetzt Widerspruch einlegen und das ganze nochmals aufrollen. Geht das obwohl die Versicherung geschrieben hat daß der Schadensfall geschlossen wurde?