Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

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Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

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Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

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