Möbel im Mietvertrag enthalten?

4 Antworten

Verlange vom Vermieter ein Schriftstück, mit dem er Dir beweisen kann, dass Du eine möblierte Wohnung gemietet hast. Da er dazu wohl nicht in der Lage ist, bist Du auch nicht verpflichtet, irgend etwas aus dem Keller wieder in die Wohnung zu stellen.

Das einzige, was Dir wohl passieren wird, ist - dass Du den Keller entrümpeln musst, da Du die Sachen der Vormieterin darin gelagert hast.

Im Zuge der Entrümpelung frage dann gleich nach, ob Du Einbauküche und Schränke gleich mit entsorgen sollst. Eventuell möchte der Vermieter diese Teile ja in der Wohnung belassen und dafür einen Mietaufschlag vom neuen Mieter verlangen

Verlange vom Vermieter ein Schriftstück, mit dem er Dir beweisen kann, dass Du eine möblierte Wohnung gemietet hast.

Das muss er garnicht: Tatsächlich gilt die bei Mietvertragsbeginn vorhandene Einrichtung als mitvermietet, sofern nicht (miet-)vertraglich ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist denmach auch in diesem Zustand zurückzugeben.

Auf den Status einer möblierten Wohnung kommt es garnicht an.

Diese Regelung ist allein deshalb so getroffen, da es lebensfremd und völlig unangenmessen wäre, dem VM ein detailliertes Inventarverzeichnis oder gar Eigemtumsnachweise abzuverlangen, um seinen grds. Rückgabeanspruch durchzusetzen.

G imager761

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@imager761

Tatsächlich gilt die bei Mietvertragsbeginn vorhandene Einrichtung als mitvermietet, sofern nicht (miet-)vertraglich ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist denmach auch in diesem Zustand zurückzugeben. Auf den Status einer möblierten Wohnung kommt es garnicht an.

Ich widerspreche Dir ja wie Du weißt nicht gerne, aber vielleicht wirfst Du mal einen Blick auf den Mustermietvertag, der mir genau das Gegenteil von dem sagt, was Du schreibst.

Ich wäre wirklich daran interessiert, ob der Vermieter nicht an diese Regelung gebunden ist.

http://www.onlinemietvertrag.de/mustermietvertrag/mietvertrag-moebliert.pdf

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@Primus

Hmmm..... Immer noch keine Reaktion von Kollege Imager ;-((

Ich warte und warte und.........

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Gehören diese Möbel überhaupt ihm?

Das wird er im Falle des Falles nachzuweisen haben. Allerdings hätten sich all die jetzigen Probleme nicht ergeben, wenn man die Details zu Beginn des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten hätte, z.B. in einem Übergabeprotokoll.

Das wird er im Falle des Falles nachzuweisen haben

... und selbst dann hätte er einen schweren Stand, da er dem Mieter diesen Umstand verheimlicht hat. Wenn er eine möblierte Wohnung vermietet und das nicht im Mietvertrag niederlegt, was wird da der Richter wohl denken?

Der Anspruch ergäbe sich allenfalls aus ungerechtfertigter Bereicherung, der bei den entsorgten Möbelstücken eh nicht mehr durchzusetzen wäre.

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@Mikkey
selbst dann hätte er einen schweren Stand, da er dem Mieter diesen Umstand verheimlicht hat.

Daruf kommt es nicht an: Tatsächlich gilt mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung (Leihe, Räumungszusage) eine vorhandene Einrichtung als mitvermietet.

Das Mietobjekt ist vielmehr in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (Rückbaupflicht, BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57) -

Selbstredend unbeschadet offensichtlichem, gleichwertigem Ersatz während der Mietzeit für beschädigte oder abgenutzte Einrichtung.

G imager761

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@imager761
eine vorhandene Einrichtung

Und schon wieder ist der Sachverhalt nicht durchgelesen worden. In der Wohnung herum stehende Möbel sind nicht automatisch "vorhandene Einrichtung". Ansonsten gäbe es nahezu nur möblierte Wohnungen da typischerweise Wohnungsbesichtigungen schon dann erfolgen, wenn der Vormieter noch darin wohnt. Hier ist gerade unklar, ob die Möbel der verstorbenen Vormieterin gehört haben oder als Bestandteil der Wohnung dem Vermieter. Der Vermieter muß seine Eigentumsrechte nachweisen. Das wird ihm möglicherweise schwer fallen, wenn nirgends schriftlich festgehalten wurde, dass die Wohnung möbliert vermietet worden ist. Wenn der Vermieter noch nicht einmal ein Inventar über die ihm angeblich gehörenden Gegenstände haben sollte, dürfte eine Rechtsvefolgung fast aussichtslos sein.

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@Privatier59

Stimme Dir voll zu. Wer nicht aufzählen kann, was er eigentlich haben will, wird schwer Ansprüche geltend machen können.

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Nachdem jedoch niemand diese Dinge (nach mehrmaligen Aufforderungen) abgeholt hat,

Ist dies nachweislich (schriftlich) unter Frissetzung und Ankündigung der Ersatzvornahme erfolgt?

Nun möchte ich kündigen und mein Vermieter möchte dass ich sämtliche Möbel zurück in die Wohnung räume, da er sie mir ja zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.

Das ist der Vermieter im Recht: Grds. gilt alles, was bei Mietvertragsschluss an Einrichtung vorhanden ist als mitvermietet, solange nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde :-(

Dies ist höchstrichteriche Rechtsprechung und gilt auch umgekehrt: Einen kaputten Kühklschrank der tatsähclich vermieteten EBK hätte er reparieren oder gleichwertig ersetzen müssen :-)

Leider sind mündliche Auffoderungen zur Räumung nicht beweiserheblich und leicht zu entkräften :-(

Muss ich dafür aufkommen?

Ja: Du schuldest vertragsgemäße Rückgabe, d. h. Rückbau und Wiederherstellung in den überlassenen Zustand. Auch Schadensersatz zum Zeitwert der entsorgen Einrichtungsgeggenstände :-(

Gehören diese Möbel überhaupt ihm?

Darauf kommt es nicht an. Allerdings ist der Fallschilderung nach (Kleider, Krankenkten) davon auszugehen, dass sie ihm von den Erben durch Verzicht oder als Pfand offener Forderungen tatsächlich übereignet wurden.

Im Übrigen hätten sie andernfals mangels Verjährung gleichen Herausgabe- und Schadensersatzanspruch: Man darf eben nicht ungegefragt Dinge entfernen oder entsorgen, die einem nach eigenem Vortrag überhaupt nicht gehören :-O

(Vorgrifflich: Ein Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen n. § 958 BGB scheidet tatsächlich aus!).

G imager761

Die Möbel gehören den gesetzlichen Erben der Vormieterin. Der Vermieter hat keine Rechte an den Möbeln, es sei denn er kann es schriftlich belegen. Die Dinge die im Keller gelagert sind könnten ja immer noch abgeholt werden. Mit dem Entsorgen von Sachen wäre ich etwas vorsichtiger gewesen, aber ist jetzt ja nicht mehr zu ändern.