Sachschaden durch Schubkarre auf Baustelle. Wer haftet?
Vor einigen Monaten stellte ich fest, dass an meinem Auto ein tiefer Kratzer (Sachschaden Ca 1500€ wegen schwieriger Stelle für Reparatur) auf Höhe des hinteren Kotflügels entstanden ist.
Das Auto stand vor einem Haus, an welchem Bauarbeiten durchgeführt wurden. Zwischen Baustellenausfahrt und meinem Auto parkten allerdings noch 3 weitere Autos (ich stand nicht im Weg). Allerdings führten zwischen meinem Auto und dem dahinter stehedenen Auto dreckspuren einer Schubkarre zu einem LKW auf welchem ein Container mit Bauschutt geladen war. Der Lkw mit Container und die Schubkarre gehören nachweislich ein und der selben Firma(Der LKW-Fahrer ist schnell los gefahren als ich mein Auto aufgeschlossen habe). Die Schubkarre wurde samt Lackrückständen neben den Baumaterialien der Firma aufgefunden.
Das wirklich ein Arbeiter der Firma den Schubkarren zum Tatzeitpunkt bewegte sei nicht nachweisbar (es hätte auch der Maler sein können oder jede andere Person) und daher sei die reine Eigentümerstellung nicht ausreichend für eine Haftung der Firma.
Aus meiner Sicht sind die Indizien sehr eindeutig, zumal Zeugen das oben beschriebene belegen können.
Besteht in diesem Fall irgendeine Chance auf Schadensersatz? Gilt nicht "Eigentum verpflichtet" oder ähnliches?
3 Antworten
Da ist erst einmal eine klare Rechtsfrage.
Ich hoffe, Du hast ausreichend Beweissicherung vorgenommen.
Meine Argumentation wäre folgende - die Schubkarre hat zweifelsfrei dieser Firma gehört und schon damit ist sie für den Schaden haftbar.(Gefährdungshaftung heißt das Stichwort). Wenn Sie Dritten die Schubkarre überläßt, dann ist das ein Problem der Firma dem Nutzer die Schadenskosten weiterzureichen.
"Vor einigen Monaten stellte ich fest,"
Sicherlich nahezu keine Erfolgsaussichten. Der Gegner wird behaupten, der Schaden ist nicht von Ihm und ist nach dem Ereignis eingetreten, egal welche Beweise Du vorlegst. Wenn die Schubkarre dann noch ein Subunternehmer geschoben hat....
Aber sicherlich findet sich ein Anwalt, der damit Geld verdienen wird, und Dir schon Chancen einräumt ein solches Verfahren gewinnen zu können.
Wenn der Rechtsschutz alles zahlt, so what!
Eine Chance auf Schadensersatz besteht nur, wenn Zeugen gesehen haben, wie der Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat. Dabei reicht es nicht, wenn sie nur gesehen haben, wie jemand mit der Schubkarre hantiert hat und dann weggefahren ist. Entscheidend ist wirklich der sogenannte Tathergang, also vor allem der Moment, als die Schubkarre gegen das Auto stieß. Wenn Zeugen das gesehen haben, kann man dafür die Firma zur Verantwortung ziehen, der die Schubkarre gehört. Diese müsste sich dann gegebenenfalls an die Drittfirma wenden.