Sachschaden durch Schubkarre auf Baustelle. Wer haftet?

3 Antworten

Da ist erst einmal eine klare Rechtsfrage.

Ich hoffe, Du hast ausreichend Beweissicherung vorgenommen.

Meine Argumentation wäre folgende - die Schubkarre hat zweifelsfrei dieser Firma gehört und schon damit ist sie für den Schaden haftbar.(Gefährdungshaftung heißt das Stichwort). Wenn Sie Dritten die Schubkarre überläßt, dann ist das ein Problem der Firma dem Nutzer die Schadenskosten weiterzureichen.

"Vor einigen Monaten stellte ich fest,"

Sicherlich nahezu keine Erfolgsaussichten. Der Gegner wird behaupten, der Schaden ist nicht von Ihm und ist nach dem Ereignis eingetreten, egal welche Beweise Du vorlegst. Wenn die Schubkarre dann noch ein Subunternehmer geschoben hat....

Aber sicherlich findet sich ein Anwalt, der damit Geld verdienen wird, und Dir schon Chancen einräumt ein solches Verfahren gewinnen zu können.

Wenn der Rechtsschutz alles zahlt, so what!


Eine Chance auf Schadensersatz besteht nur, wenn Zeugen gesehen haben, wie der Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat. Dabei reicht es nicht, wenn sie nur gesehen haben, wie jemand mit der Schubkarre hantiert hat und dann weggefahren ist. Entscheidend ist wirklich der sogenannte Tathergang, also vor allem der Moment, als die Schubkarre gegen das Auto stieß. Wenn Zeugen das gesehen haben, kann man dafür die Firma zur Verantwortung ziehen, der die Schubkarre gehört. Diese müsste sich dann gegebenenfalls an die Drittfirma wenden.