Untermiete ohne Vertrag, Vermieter meldet aber doppelte Haushalstführung bei FA. Was soll Ich machen

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Aus Deiner Fragestellung ist nicht klar ersichtlich, ob die von Dir zur Untermiete angemietete Wohnung Dein Zweitwohnsitz ist und Du deshalb bei Deiner Steuererklärung "Kosten für doppelte Haushaltsführung" geltend machen kannst. Nur wenn Du die Bedingungen für die doppelte Haushaltsführung erfüllst, kannst Du Deine Mietkosten steuerlich zum Ansatz bringen. Hierbei wollen aber die Finanzämzter in der Regel Deinen Mietvertrag einsehen.

Ob Dein Vermieter die Mieteinnahmen von Dir steuerlich korrekt deklariert sollte nicht Dein Problem sein; die Vermutung liegt nahe, dass er dies nicht tut. Wenn Du großen Groll auf ihn hast kannst Du ihn ja beim Finazamt anschwärzen, wielange Du aber dann noch in dieser Wohnung bleiben kannst, steht auf einem andern Blatt.

Ich habe nichts gegen Ihn und natürlich möchte auch niemanden Probleme machen. Nur "dachte" Ich, dass es sehr wichtig in Deutschland ist- die Mietkosten immer beim FA nachweisen. Natürlich wenn es nicht auf die Erstattungsbeträge vom FA beeinflusst, dann kann es so bleiben wie es ist. Ich selbst habe keine doppelte Haushaltsführung. Jetzt sind meine Sorgen weg. Danke Allen, die auf meine Frage geantwortet haben. Was meinen Vermieter betrifft: es kann schon sein, dass er etwas absetzt, aber wenn ich selbst die Miete nicht absetzen kann, dann naja...mein Vermieter zahlt so wie so 20% der Miete... also, lasse es so wie es ist. Vielen Dank!

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