An wen wendet sich das Finanzamt, wenn ich meine Steuer dem Steuerberater gebe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie so oft: "Es kommt darauf an."

  • hat der StB eine Zustellungsvollmacht, so geht alles an ihn.

  • hat der StB keine Zustellungsvollmacht, werden nur seine direkten Eingaen/Schreiben an das FA an ihn beantwortet. Steuerbescheide usw. gehen an den StPfl.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

DH.

das FA weiss, dass man einen StBerater hat, weil auf der steuererklärung sein stempel und seine unterschrift mit angegeben sind.

bekommt man post vom FA, so kann ich nur raten, sofort kontakt mit dem StBerater aufzunehmen - nicht, wenn die belege zurückkommen, aber wenn der steuerbescheid kommt -> FRISTEN!!!!!

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DH.

das FA weiss, dass man einen StBerater hat, weil auf der steuererklärung sein stempel und seine unterschrift mit angegeben sind.

bekommt man post vom FA, so kann ich nur raten, sofort kontakt mit dem StBerater aufzunehmen - nicht, wenn die belege zurückkommen, aber wenn der steuerbescheid kommt -> FRISTEN wahren und PRÜFEN des bescheids!!!!!

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@obelix

Wenn der Steuerberater vorne seinen Stempel drauf hat, bedeutet das, dass er die Erklärung erstellt hat, und das war es.

Wenn er vorne im Feld für den abweichenden Adressaten seine Adresse drin hat, bedeutet das, dass er den Steuerbescheid erhält, aber mehr bedeutet es immer noch nicht.

Wenn der Steuerberater bei Annahme des Mandates oder bei Abgabe der Steuererklärung eine Vollmacht beim Finanzamt vorlegt, dass er vom Steuerpflichtigen bevollmächtigt ist, dann müssen auch Rückfragen an ihn.

Das bloße Haben eines Steuerberaters hat noch gar keine Auswirkung.

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