Kann Erbe beim Finanzamt erfragen, was die Bank für eine Meldung über Konten machte?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, das FA gibt keine Auskunft- siehe hier: Zitat aus dem Internet:Finanzamt kann Herausgabe von Kontrollmitteilung an Erben verweigern - BFH vom 23.02.2010 - Banken und Sparkassen sind nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verpflichtet, dem Finanzamt das von ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen eines Kunden nach dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Die Finanzbehörde ist jedoch nicht verpflichtet, Kopien der von den Kreditinstituten erhaltenen Auskünfte an einen (vermeintlichen) Erben herauszugeben, damit dieser in einem Erbstreit mit anderen Angehörigen seine Ansprüche durchsetzen kann. Das Finanzamt kann sich insoweit auf das Steuergeheimnis berufen.

Nein, braucht er ja auch nicht, denn entweder er hat die Auszüge des Erblassers, oder er bekommt eine Saldenbestätigung der Bank.

Im schlimmsten Fall einen bösen Brief des Finanzamts, wenn er ein Konto vergessen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986