Muss man eine Erbschaft antreten oder ablehnen? Kann ein Erbe auch verjähren?
Muss man eine Erbschaft antreten oder ablehnen oder kann man sie auch "ruhen" lassen, also gar nichts unternehmen? Kann ein Erbe auch verjähren, sodass man nach einer gewissen keinen Anspruch mehr hat? Wo fliesst eine Erbschaft hin, wenn sie keiner erbt?
1 Antwort
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Erbe, Finanzamt
Wenn mman nicht binnen 6 wochen ausschlägt hat man automatisch angenommen.
Die sechs Wochen Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, an dem man erfährt, dass man geerbt hat.
Ruhen lassen kann man eine Erbschaft nciht.
DEr Anspruch auf ein Pflichtteil verjährt innerhalb von 3 Jahren, nachdem man erfahren hat, dass man ein Recht auf ein Pflichtteil hat.
Nach 30 Jahren sind alle ansprüche aus einem Erbe verjährt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
noch zur Ergänzung: nimmt niemand die Erbschaft an, erbt der Fiskus, jedoch nicht die Schulden.