steuerschulden bezahlen

2 Antworten

  • Nein, natürlich würde er nicht gleich ins Gefängnis gehen.

  • Die Frage ist, hat er seinen Betrieb angemeldet, oder nicht?

  • Hat er den Betrib angemeldet udn man hat ihn sozusagen nur vergessen, dann bekommt er wirgendwann die Aufforderung gefälligst seine Erklärungen abzugeben, muss dann zahlen und fertig.

  • Hat er seinen Betrieb nciht angemeldet droht alleinschon deshalb ärger, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit.

  • Ein massives Problem mit dem Finanzamt bekommt man im Sinne einer Straftat nur, wenn man a) entweder eine falsche Erklärung abgibt, b) wahrheitwidrig behauptet keine abgeben zu müssen, oder c) eine zu geringe Schätzung hinnimmt.

  • Wer keine Erklärung abgibt, aber eine abgeben müßte, hat später praktisch keine Chance auf eine Stundung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
obelix  06.11.2010, 15:21

DH.

somit kann bei den fall noch alles im "grünen bereich" sein, wenn man das so sehen kann/ will.

bei den 5 jahren kann eile geboten sein, denn weiss das finanzamt von seiner tätigkeit, dann werden die vor ablauf dieser frist richtig gas geben.

auf stundung würde ich nicht hoffen. alle unterlagen vorbereiten, einreichen und geld irgendwo vorab auftreiben.

0

Also ich meine auch, er kann das ganz locker sehen. Das hängt natürlich davon ab, was er als Selbständiger mach, wieviel er umgesetzt hat und wie hoch die Erlöse, bzw. der gewinn ist. Hoffentlich hat er noch alle Belege (keine buchung ohne Beleg). Etwas anderes ist es mit der Umsatzsteuer. Da kann er schon ein Problem bekommen. Aber- wie gesagt- ohne den Fall im einzelnen zu kenn kann aus der Ferne nichts gesagt werden.