Wie schnell erfolgt die Vollstreckung bei Steuerschulden?
Hallo, ich habe versäumt, rechtzeitig meine Grundsteuer zu bezahlen. Am Dienstag kam dann die Mahnung darüber mit der Aufforderung, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt die Zahlung zu veranlassen. Nun bin ich aber leider etwas nachlässig in solchen Dingen und habe auch gar nicht bedacht, dass am Montag Feiertag ist:-( Ich habe heute nach Feierabend die Überweisung bei der Bank eingeworfen, gehe also davon aus, dass die am Dienstag bearbeitet wird. Aber vielleicht auch erst am Mittwoch und damit hätte ich ja die Frist nicht eingehalten. Muss ich mir nun Sorgen machen? Nimmt das Finanzamt es wirklich auf den Tag genau? Oder käme das mit der Vollstreckung eh noch nicht sofort sondern erst nach einer zweiten Mahnung? Ich wäre für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße, Tanja
5 Antworten
Mach dir keinen Kopf!
Eine "Strafe" wirst du sicherlich nicht bezahlen müssen und ein Vollziehungsbeamter wird auch nicht gleich auf der Matte stehen.
Und wenn du am Dienstag die Mahnung bekommen hast, mit der Aufforderung "innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt" zu zahlen, dann passiert eh gar nichts! Zur Sicherheit würde ich am Mittwoch einen Kontoauszug ziehen, aus dem dann zu ersehen ist, dass du die Forderung bezahlt hast - den könntest du dann auch dem Vollziehungsbeamten präsentieren ;-)
Das Finanzamt hat intern einen Spielraum und duldet einige Tage verspäteten Zahlungsverzug. Der Zahlungseingang wird geprüft, aber eine kurze Nachfrist gibt das Finanazamt. Mein Vorschlag, dem Finanzamt ein Mail senden mit den Überweisungsdaten, möglicherweise den Überweiungsträger im Anhang beifügen. Allerdings bei Mehrfachtäter ist das etwas anders.
Das ist auch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wenn es deine erste Versäumnis beim Finanzamt ist, hast du gute Chancen durchzukommen. Und selbst wenn nicht, die "Strafe" bewegt sich meist im unteren zweistelligen Bereich, auch abhängig von der Höhe der Steuer.
Das FA lässt gerne ein paar Tage Spielraum. Nur bei häufigen Versäumnissen, kann es sein, dass das FA das schon mal genauer nimmt.
Angst vor der Steuerfahndung brauchst du auch nicht haben. ^^
Vielen Dank für die Antworten. Allerdings bin ich nun nicht so wirklich beruhigt. Nochmal um das ganz klar zu haben, das Schlimmste, was passieren kann, ist dass ich eine Ankündigung zur Vollstreckung bekomme? Diese wird natürlich verbunden sein mit Kosten, dass ich eine Art Strafe zahlen muss, so wie die Säumnisgebühr von 6 Euro bei der Mahnung. Und mehr kann aber nicht passieren, da ich ja die Zahlung bereits veranlasst habe? Dann bezahl ich sofort die Strafe und gut ist? Es handelt sich auch nur um 28 Euro - ist jetzt nicht so, als würde ich Unsummen schulden. Oder vielleicht spielt auch der Feiertag eine Rolle? Ohne diesen blöden Feiertag, hätte ich ja die Frist eingehalten.
Viele Grüße, Tanja
Da musst du schon aufpassen; aber die kurze Fristüberschreitung wird dir noch nicht zum Verhängnis. Eine 2. Mahnung gibt es meines Wissen bei Steuerschulden nicht, dafür aber ein Ankündigung der Vollstreckung. Es wird dir dafür nochmals eine Frist gesetzt und dann wird vollstreckt.