Grundstücksverkauf innerhalb Spekulationsfrist - Meldung durch Notar ans Finanzamt ?

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Der Notar ist verpflichtet von jedem Grundstücksgeschäft, das er beurkundet eine Kopie des Vertrages an das Finanzamt zu senden. Der Notar prüft also nicht, ob der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist ist, das macht das Finanzamt, wenn die Vertragskopie erhält.

Selbstverständlich.