Kann man als Lehramtsanwärterin alles möglich an Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen?

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Hallo !

Als Lehramtsanwärterin (Referentarin) sind Sie derzeit noch im Studium und möchten gern alle möglichen Werbungskosten angeben. Das können Sie natürlich auch, angefangen vom selbstgekauften Lehrmaterial, Fahrtkosten (Eigener PKW oder Bahnfahrkarte) bis zu zusätzlichen Schulungen, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem eigentlichen Lehrberuf steht.

Falls es Ihr Erststudium ist, dann ist dies eine Aufwendung für die Erst-Berufsausbildung und wird bei dem Oberpunkt SONDERAUSGABEN angegeben.

Als Referendar kann man Anschaffungen genauso von der Steuer absetzen wie ein fertiger Lehrer auch. Es muss natürlich klar ersichtlich sein, dass der Nutzen des gegenstands in erster Linie beruflicher Natur ist. Wenn das Finanzamt einem nicht gerade unterstellt, dass man die Papierschneidemaschine fürs Salami-und Brotschneiden gebraucht, dann sollte die Papierschneidemaschine eigentlich absetzabar sein;)