Ankündigung der Vollstreckung!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

aber wie oben erwähnt nicht abgegeben

Nein, das hast du oben nicht erwähnt. Im Gegenteil, oben steht, dass du sie abgegeben hättest - nur eben nicht "rechtzeitig".

Was für Geld wollen sie denn von dir wofür? Hast du einen Bescheid erhalten?

Hier klaffen mir noch einige Lücken, die geschlossen werden sollten. Denn unter Umständen gibt es einen Weg hinaus, und der liegt darin, dass das FA möglicherweise an die alte, ungültige Adresse zugestellt hat.

Was ist denn da los?

Wenn ich diesen Beitrag bewerten möchte, bekomme ich die (leider nicht kopierbare) Mitteilung, dass dieser Beitrag nicht mehr verfügbar ist, weil er beanstandet wurde.

Wofür denn hier eine Beanstandung?? Bin ratlos!

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@Mandrake

Hallo Mandrake, ich bin mir nicht sicher ob du mich meinst aber ich habe nix beanstandet... Gruß Mike

PS Falls ich das versehentlich gemacht haben sollte wie mach ich das rückgängig?

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@mikemikemike

@mike: Wie soll ich wissen, wer gemeint ist! Ich habe nur gesehen, dass ich den Beitrag nicht bewerten kann. Derjenige, der das gemeldet hat, steht leider nicht dabei!

Wenn es sich um einen Irrtum handelt, dann sollte sich derjenige schleunigst mit seinem Optiker des Vertrauens in Verbindung setzen und seine Sehfähigkeit überprüfen lassen.

;-)

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@Mandrake

Find ich auch ;) EnnoBecker versucht nur konstruktiv hier zu Antworten

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Das einfachste ist, Du sprichst persönlich beim FA vor und versuchst alles zu klären. Das kostet Dich erst mal nur Zeit und Fahrtkosten. Das ist die billigste und schnellste Variante. Alles andere Steuerberater, Anwalt ist mit größeren Kosten verbunden. Falls Du keine Zeit hast, kann man auch telefonieren und faxen.

Hallo, ich war gerade im FA. Und es ist alles klar ich muss nicht zahlen. Ich gebe die Steuererklärung für 2009 ab und gut ist. Die hatten in ihrem System eine falsche Adress und deswegen bekam ich die ganzen Briefe nicht; bis auf den Vollstreckungsbescheid. Ich möchte hier auch ausdrücklich erwähhnen das im gegensatz zu oft verbreiteten Beiträgen die Beamten sehr nett und freundlich waren. Sie haben mir auch selber geagt, dass Sie selbst ihre Arbeit als Dienstleistung sehen und wir die Bürger kunden sind. Also großes Lob and das FA. Und danke nochmal für die Hilfe von euch allen.

War nicht anders zu erwarten.

Schön, dass auch ohne langen Vortrag zum 122 AO alles so reibungslos geklappt hat.

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Hallo ok war vielleicht missverständlich.. Ich hab die Erklärung noch nicht abgegeben und den Brief heute Erhalten. Die Adresse ist auch überklebt mit der neuen. Also haben die versucht das an die alte Adresse zu schicken... Ich war mir auch nicht bewusst dass man einen Umzug dem FA melden muss. Ich dachte, dass die eh untereinander alle vernetzt sind und alles automatisch Informiert wird. Naja.... Ich werd einfach mal hingehen und versuchen da irgendwie raus zu kommen. Das passiert mir nicht nochmal... Falls jemand dazu noch einen Tipp hat freue ich mich... Ich werde hier auch schreiben wie es ausgegangen ist.. Also vielen Dank Gruße Mike

Ich war mir auch nicht bewusst dass man einen Umzug dem FA melden muss.

Muss man auch nicht.

AEAO zu § 122 AO, Tz. 4.3: "Ein Verwaltungsakt wird erst mit ordnungsmäßiger Bekanntgabe wirksam (§ 122 Abs. 1, § 124). ....

Wird ein inhaltlich richtiger Verwaltungsakt einem auf der Postsendung unrichtig ausgewiesenen Empfänger übermittelt ..., ist der Verwaltungsakt weder gegenüber dem richtigen noch gegenüber dem falschen Empfänger wirksam. "

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@EnnoBecker

Vielen Dank, das klingt doch schon mal gut. Aber soll ich dem Beamten das auch so sagen. Oder soll ich lieber anders reagieren? Ich hab mit denen noch nix zu tun gehabt und hör immer so viel negatives...

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@mikemikemike

Mit der Keule kommst du hier nicht weit, vor allem, weil da eine Vollstreckungsankündigung liegt.

Aus rechtlicher Sicht ist ist die Ankündigung ohne Rechtsgrund erfolgt - so als würdest du von irgendjemand irgendeinen Mahnbescheid bekommen für eine Ware, die du nie gekauft hast. Nur dass es hier schlimmer ist, weil das FA schneller durchgreifen kann.

Das Problem hier ist die Zeit. Ohne nähere Angaben ist es wirklich schwierig, eine genaue Handlung vorzugeben. Da ist der Weg zu einem Berater in deiner Nähe sicherlich nicht ganz falsch.

Inhaltlich muss dem FA mitgeteilt werden, dass ein Bescheid niemals zugegangen war, denn das ist das, was sie dort nicht wissen. Auch der Grund (Umzug) sollte genannt werden. Mangels Zugang keine Bekanntgabe und damit auch keine Wirksamkeit. Wie gesagt, das muss das FA ja erst mal erfahren. Und dann muss das FA den Bescheid erst einmal zustellen, an die neue Adresse. Dann erst beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Und besonders wichtig: Das FA soll Maßnahmen ergreifen, die eine Vollstreckung verhindern.

Ein fachlich fundiertes Gespräch mit dem Sachbearbeiter wäre hier wohl hilfreich, deshalb auch mein Hinweis auf den Gang zum Steuerberater. Dass der nicht umsonst arbeitet, dessen solltest du dir auch bewusst sein. Aber in gewisser Weise hast du dir den Kram auch selbst an Land gezogen.

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Hallo Seefalke, ich hatte einen Nachsendeauftrag der ist auch ein halbes Jahr gelaufen (jetzt wohne ich da ca 1,5 Jahre) in der Zeit habe ich aber nix erhalten. Festsetzungsbescheid habe ich nicht bekommen. Gruß Mike