Mir blühen 4000 € Steuernachzahlung - könnt ich weiteren Investitionsabzugsbetrag geltend machen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

na ja das mit dem "Auto" dürfte schwierig werden, auf welcher Grundlage (Wert) soll den der Investitionsbetrag gebildet werden? Weiter stellt sich die Frage ob das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen ist (50 % oder mehr betriebliche Nutzung), denn wenn das nicht so ist gibts da Ärger mit dem Finanzamt.

Lap-Top und Handy = 1300,- € davon 40 % = 520 € ob das wirklich alles rettet?

Ich würde einfach mal ein Gespräch mit einem Steuerberater suchen und ich würde empfehlen nächstens die Buchhaltung "zeitnah" zu erledigen um vor dem Jahresende zu sehen wo man steht und was es evtl. für Möglichkeiten gibt.


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Richtig, das Auto ist etwas problematisch. Dennoch sollte man es nciht unversucht lassen.

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Ausgaben zu tätigen um Steuern zu sparen, diese Logik ist zwar weit verbreitet, aber wirtschaftlich deshalb noch lange nicht sinnvoll. Hinterfrage Dein Geschäftsmodell, ob diese Ausgaben jemals eine Rendite einfahren können. Wenn Du hier zu einem klaren "Ja" kommst, dann tätige sie, ansonsten könntst Du das Geld genauso gut gegen eine Spendenquittung verschenken, dann kommen wenigstens keine Folgekosten aus der Anschaffung auf Dich zu.

Danke Snooopy, aber das Geld für so eine große Spende hätte ich echt nicht, ich brauch eine gute Lösung, um die drohende Nachzahlung geringer zu machen. Und ein neues Handy und einen Mini-Laptop will ich mir eh kaufen.

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So wirst Du Deine Steuervergangenheit nie bewältigen, sondern sie immer unlustig vor Dir herschieben, daher auch der Ausdruck "Steuerverschiebung". Dies bringt manchmal etwas Zinsgewinn, aber keinen Erfolg!

Letztlich bleibt die Frage offen: "Lohnt sich die Investition auch wirtschaftlich?" Insb. wenn ich an einen Elektro-Smart denke und Du nicht den Strom durch die gesunde Lösung mit dem Fahrrad selber herstellst.

PC und iPhone sind auch nur Peanuts. Ich vermute, dass Du auch noch den falschen iPhone-Tarif kaufst. Zuzahlung und Tarif kosten in 2 Jahren mehr als € 2.200? Dann Kauf und Tarif trennen und über € 800 sparen (vor Steuern allerdings).

Investiere Deinen Grips in die Weiterentwicklung Deines Geschäftsmodells. Wo kannst Du Mehrertrag mit unveränderten Kosten erwirtschaften oder wo kannst Du ohne Gewinneinbusse Kosten sparen (z. B. Handykauf richtig!)?

Gutes Gelingen bei der Weiterentwicklung!

Hallo LittleArrow, auch Dir Danke, wenn auch die Antwort etwas "kritisch" ist. Du hast mich vielleicht falsch verstanden, ich plane dieses Jahr noch Kauf eines neuen Handys mit ca. 300 Euro (Zuzahlung) und einen Mini-Laptop-Kauf mit ca. 1000 Euro. Ob der Abzugsbetrag für den Elektrosmart geht (den ich gerne 2012 kaufen würde, da soll es ihn serienmäßig gehen, wenn er nicht zu viel kostet und wenn es vielleicht vom Staat Elektrobeihilfe gibt, Smart gibt keine Auskunft was der kosten soll), wollte ich eben nachfragen, nehmen diesen schon hauptsächlich für die "normale Arbeit", wo ich auch viel im Außendienst bin, da aber die km mit 30 Cent bezahlt bekomme. Das mit den 2200 Euro, waren die Kosten (die ich 2010 tatsächlich hatte für den Kauf von Schreibtisch und Bürostuhl. Zuzahlung Handy und Tarif sollten wirklich nicht 2200 Euro kosten, da hast Du völlig recht.

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@Rentenfrau

Nein, die € 2.200 waren bei mir nur die Telefongesamtkosten für zwei Jahre, wenn Du diese Handyzuzahlung mit dem zugehörigen Tarif koppelst (vermutlich Telekom oder Vodafone). Pro Jahr macht das natürlich nur € 1.100 und da besteht möglicherweise Sparpotenzial ohne Leistungseinbusse.

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Im Prinzip ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags auf jeden Fall vorteilhaft, wenn Investitionen , die wieso geplant sind vorgezogen werden, vor allem wenn du dadurch auch noch Progressionsspitzen abbauen kannst. Aber mit dem Smart wird dies kaum möglich sein. Nach Ansicht der Verwaltung ist für die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten erforderlich. Maßgebend sind danach die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres der beabsichtigten Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags. Bei Anwendung der 1-%-Regelung ist grundsätzlich von einem schädlichen Nutzungsumfang aus- zugehen (BMF-Schreiben v. 08.05.2009 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002, BStBl I 2009, 633, Rdnr. 47

Danke Hiltrud, das mit dem schädlichen Nutzungsumfang habe ich noch nicht ganz verstanden, meinst das ich den Elektro-Smart zu wenig in der Selbständigkeit nutze? Ich fahr damit -in der normalen Arbeit- aber oft in den Außendienst, bekomme aber immer km erstattet.

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@Rentenfrau

Es wird eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung vorausgesetzt (d.h. mind.90%) um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Da du -so wie ich es verstanden habe- nicht nur selbstständig bist sondern auch angestellt und den PKW bei beiden Einkunfstarten nutzt, wird es dir nicht möglich sein eine 90%ige Nutzung des Pkw´s in der selbst.Tätigkeit zu erreichen.

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@Hildrud

Ja das stimmt, hauptsächlich nehm ich den PKW für die "normale" Arbeit, Danke für den Rat.

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