Finanzamt hat Mahnung wegen Steuernachzahlung geschickt, wie lange habe ich noch Zeit zum Zahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie das letzte Mal schon gesagt.

In der Mahnung bekommst Du eine Frist von einer Woche. Wenn der Betrag eine Woche nach der Woche noch offen ist, geht die Vollstreckungsankündigung raus, mit einer weiteren Frist von einer Woche. Wenn eine Woche nach dieser Woche der Betrag immer noch offen ist, wird im Rechenzentrum der Finanzverwaltung eine Rückstandsanzeige gefertigt und an die zuständige Vollstreckungsstelle übersandt. Ab diesem Zeitpunkt hängt alles weitere von der üblichen Vorgehensweise des Amtes ab.

Ich kenn' die Arbeitsabläufe in Deinem zuständigen Amt leider nicht. Bei meinem Amt kannst Du Dich jetzt schon direkt mit der Vollstreckung kurzschliessen, das die nicht gleich pfänden.

Wie schon zu Deiner Frage vor einigen Tagen gesagt, Du hättest einen stunungsantrag stellen sollen.

In der Zeit in der sie über dem brüten hättest Du etwas entspannter sein können, auch wenn der Antrag eventuell abgelehnt wird/würde.

Nun mußt Du Ende Juli mit der schon böseren Mahnung rechnen, da kommt auch bald die Drohung für Zwangsmaßnahmen.

Sieh zu, dass Du EndeJuli einen Teilbetrag zahlen kannst. Versuche es trotzdem noch mit einem Antrag um Zahungsaufschub.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986