einmalig als Verkäufer auf Weihnachtsmarkt arbeiten - wie anmelden?

2 Antworten

  • Für die Arbeit an einem Weihnachtsmarktstand ist Arbeit auf Rechnung völiger Quatsch. Schließlich bist Du weisungsgebunden. Es ist eine typische Arbeitnehmertätigkeit.

  • Natürlich mußt Du es versteuern. 410,- Euro würden steuerfrei bleiben. Wäre DEin Ertrag über 410,- aber nicht mehr als 820,-, wär es zum Teil (mehr mehr desto weniger) Steuerfrei (sogenannten Härteausgleich). Bei einem Verdienst über 820,-, wäre alles steuerpflichtig.

  • Mit der Rechnungslösung will er nur auf Deine Kosten, Ausgaben einsparen.

  • Weihnachtsmarkt wäre in meinen Augen das typische für eine kurzfristige Beschäftigung. bis zu 50 Tagen, oder 2 Monaten. Pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber zu versteuern. keine Sozialversicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke. Das wäre tatsächlich die eleganteste Lösung.

Brauche ich dafür eine zweite Lohnsteuerkarte? Oder was benötigt der Arbeitgeber für diese kurzfristige Beschäftigung an Unterlagen?

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@Lennier

da pauschal besteuert wird, darf er keine Steuerkarte haben.

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Du müsstest dafür ein Kleingewerbe anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet aber einiges an "Papierkrieg" mit dem Finanzamt. Einfacher wäre es doch in deinem Fall, wenn du auf 400 € Basis arbeiten würdest. Dann dass der Standbetreiber alles weitere erledigen.

Dann ist meine Frage hiermit beantwortet. Vielen Dank.

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Wie machen das denn die ganzen Verkäufer, die da im Saisongeschäft arbeiten? Die können doch unmöglich alle ein Kleingewerbe angemeldet haben.

Mit einem 400,- Euro Job komme ich da nicht hin, da ich deutlich mehr Geld verdienen möchte und werde.

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