Finanzamt behält Belege ein
Die im Rahmen meiner Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt eingereichten Belege werden mir zum wiederholten Mal nur teilweise zurückgeschickt. Sämtliche Bankbelege (Jahresabschlüsse, Kontostände, Zinserträge, Zinsaufwendungen...) selbst sogar Bausparkassenbelege wurden vom FA einbehalten.
Ich bin der Meinung, dass es sich bei diesen Belegen um mein Eigentum handelt, in die das Finanzamt lediglich Einsicht nehmen kann. Wer kennt hierzu die Rechtslage ?
2 Antworten
Sofern es nicht Bescheinigungen sind, auf denen explizit "für das Finanzamt" steht (zum Beispiel die Jahressteuerbescheinigungen) kannst und solltest Du diese zurückfordern.
Ich hatte auch schon Diskussionen mit Kolleginnen, was der Quatsch soll, dass wir Originalkontoauszüge zu den Akten nehmen, aber da herrschen teilweise komische Sitten.
Oder man ist wieder katholischer als der Papst und versucht an den falschen Stellen Postgebühren zu sparen.
Die Jahressteuerbescheinigung der Bank, auf der die Abgeltungssteuer, bzw. die anrechebaren Steuerbeträge vermerkt sind, kann das Finanzamt einbehalten. Daher muss man ja auch das Original der Jahressteuerbescheinigung einsenden.
Kontostände, Abschlüsse? Warum hast Du die ingesandt? Es sind doch nur steuerrelevante Dinge wichtig.
Urinstinkte: Jäger und Sammler. ;-)