Finanzamt Nachzahlung?

2 Antworten

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Festgesetzte Steuer 34.560, geleistet 32.320, das heißt der Lohnsteuerabzug bzw. die Vorauszahlungen waren zu niedrig.

Kindergeld ist Einkommensteuer, die jedoch voraus gezahlt wird. Steht so im §32 oder §30 EStG, zumindest in der Gegend irgendwo.

Wenn sich der Kinderfreibetrag (§ 32 VI EStG) günstiger auswirkt als das Kindergeld, das ist meist aber ab einem zu versteuernden von 60.000 Euro so, dann wird das Kindergeld zurückgefordert, da die steuerliche Freistellung über den Kinderfreibetrag erledigt wurde.

Im § 31 "Familienleistungsausgleich".
 
KiG ist zwar keine Einkommensteuer, aber ansonsten korrekte Antwort.

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@EnnoBecker

Hmm, das Kindergeld wird als Steuervergütung gezahlt. Da das im EStG steht, bin ich in meinem jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass das Kindergeld ESt ist.

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@Meandor

Interessante These. Es steht ja noch nicht lange drin (alles, was nach 52 ist, ist ja erst später reingekommen).
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Meiner Ansicht nach ist es schon deshalb keine Steuer, weil sie ja an den Bürger ausgezahlt wird.

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Bei einer abzuführenden bzw. geleisteten Steuer von über 30.000€ hat man kein schlechtes Einkommen, aber wahrscheinlich ist hier das zu versteuernde Einkommen gemeint. Wer hat denn die Steuererklärung erstellt, denjenigen solltet Ihr fragen. Wenn es nur ein oder zwei Fragen sind kann man auch den Finanzbeamten direkt befragen.

Ne ne, es ist schon die Steuer gemeint, denn er bezieht sich ja auch auf die geleisteten Vorauszahlungen!

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