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Zufallserbe annehmen?

Ich weiß, es ist wohl eine seltsame Frage, aber dieses Problem treibt mich um.

Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief, dass ich, als NAchkomme meiner verstorbenen Mutter, als Erbe ihres verstorbenen Halbbruders in Frage komme, der kinderlos verstorben ist.

Ich habe den Mann nie gesehen, wußte nicht, dass es ihn gab, ja ich habe meinen leiblichen Großvaterauch nie kennen gelernt.

Wie auch immer, der Verblichene hatte ein Testament gemacht,aber Formfehler begangen, womit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,wodurch eben eine Cousine von mir und ich ins Spiel kommen,neben seinen noch lebenden Geschwistern (sind wohl 3).

Der Mann war Wohlhabend,Ferienhaus in Schweden (u.A.Anteil an einem Golfclub), Wertpapiere, Bankguthaben, MG Oldtimer.

ER hatte im ungültigen Testament alles an einen Freund, der auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, an zwei Nachbarinnen und eine Freundin vererben wollen.

Sollte ich ausschlagen,weil er mich nicht kannteund er bestimmt nicht wollte,dass ich etwas bekomme?

Oder sollte ich es vom Verhalten der anderen Erben abhängig machen,die bis auf eine Schwestr von ihm nicht bedacht wurden und auch die bekam nur ein Erinnerungsstück (eine Uhr aus dem früheren Familienhotel für ihre Kneipe).

Oder sollte ich in Erinnerung an meine Mutter annehmen,die wohl bei der Erbschaft von ihrem leiblichen Vater übervorteilt worden war (ich war damals Schulkind und habe nur mitbekommen, dass es daheim ein Streittthema zwischen meinen Eltern war).

Annehmen, in Erinnerung an die Mutter 50%
Ausschlagen, wenn man den Erblasser nicht kennt. 20%
Andere Idee 20%
Abhängig machen vom Verhalten der anderen Erben. 10%
Erbschaft, Erbausschlagung
Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung?

Mein Vater ist gestorben und hat eine Sterbegeldversicherung hinterlassen, als deren Begünstigte allein meine Mutter eingetragen war. Diese ist jedoch vor meinem Vater verstorben und der Versicherungsschein wurde nach ihrem Tod nie geändert.

Obwohl ich nicht als Begünstigte im Versicherungsschein genannt werde, wurde die Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters an mich (Tochter) ausgezahlt. Davon habe ich mit meinen Geschwistern die Beerdigungskosten gedeckt. Parallel dazu haben wir uns mit dem Thema Erbe befasst und mussten feststellen, dass die Schulden unserer Eltern sehr hoch waren. Deshalb haben wir nach der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen. Nun hat sich (die Erbausschlagung war im Winter 2016/2017) die Landesfinanzdirektion des Bundeslandes, in dem meine Eltern lebten, gemeldet und fordert mich auf, die gesamte Sterbegeldversicherung zurück zu zahlen, da sie zum Erbe gehöre.

Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken. Nachweislich wurden davon ja auch die Bestattungskosten meines Vaters beglichen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss? Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?

Sterbegeldversicherung, Erbausschlagung
Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein

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