Amt fragt nach Erbausschlagung durch Verwandte?
Nach dem Tod meines Vaters habe ich das Erbe ausgeschlagen und beim Amt für Soziales einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten gestellt.
Jetzt teilt mir das Amt mit, dass ich verpflichtet bin Erbausschlagungen von allen weiteren Verwandten vorzulegen, etwa von der Schwester meines Vaters.
Ist das so richtig, oder ist das Ordnungsamt hierfür zuständig, dass die Beerdigung veranlasst hat und mir in Rechnung stellt?
1 Antwort
Das ist der Job der Erben. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, müssen die Beerdigungskosten von den Erben übernommen werden. Einer wird wohl dabei sein, der es sich leisten kann. Es ist nicht Aufgabe des Amtes, sich darum zu kümmern.
Ja, dazu bist du verpflichtet. Du willst ja Geld vom Amt haben, das du rein rechtlich gesehen selbst bezahlen müsstest. Daher muss das Amt prüfen, ob nicht jemand anderes aus deiner Familie für diese Kosten aufkommen kann, statt der Steuerzahler. Und wie sonst sollte das Amt das prüfen können, wenn du nicht "alle Karten" auf den Tisch legst. Im Erbschaftsfall ist jeder Erbe verpflichtet, die Beerdigungskosten (anteilig) zu bezahlen. Du willst oder kannst sie nicht bezahlen, dann muss es jemand anderes tun. Deine Mitwirkung ist gesetzlich verpflichtend, weil DU den Antrag gestellt hast!
Meine Mitwirkungspflicht stand niemals in Frage und ich habe ordnerweise geforderte Unterlagen eingeschickt.
Das Amt verlangt aber jetzt, das ich Unterlagen von Verwandten auf den Tisch lege, die ich nicht mal kenne und seit gestern, das ich diese Verwandten gegebenenfalls auf Begleichung der Beerdigungskosten verklage.
Das heißt die Forderungen des Amtes steigen mit jeder Antwort und sind jetzt auf ein meine Möglichkeiten überforderndes Niveau gestiegen.
Ich werde mir eine Möglichkeit suchen müssen, diese Forderungen rechtlich prüfen zu lassen.
Das Ordnungsamt hat die Beerdigung veranlasst und stellt die Rechnung.
Wenn ich nicht zwei Monatsgehälter hierfür unter dem Kopfkissen habe und das nachweise, sucht nicht das Ordnungsamt den nächsten Verwandten, sondern ich muss die Verwandten finden, Unterlagen einfordern und gegebenenfalls das Geld einklagen.
Wenn das unter meine Mitwirkungspflicht fällt und das als selbstverständlich erscheint, ist es fast unmöglich Unterstützung zu erhalten.
Das war allerdings nicht meine Frage, ich fasse es unten noch einmal zusammen.
Ich habe einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten meines Vaters gestellt.
Das Amt sagt ich sei verpflichtet Erbausschlagungen von allen weiteren Verwandten vorzulegen.
Meine Frage ist ob es diese Verpflichtung tatsächlich gibt.
Das Amt verlangt von mir die Vorlage eventueller Erbausschlagungen weiterer Verwandter.
Die Frage war, ob ich tatsächlich dazu verpflichtet bin.