Zufallserbe annehmen?
Ich weiß, es ist wohl eine seltsame Frage, aber dieses Problem treibt mich um.
Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief, dass ich, als NAchkomme meiner verstorbenen Mutter, als Erbe ihres verstorbenen Halbbruders in Frage komme, der kinderlos verstorben ist.
Ich habe den Mann nie gesehen, wußte nicht, dass es ihn gab, ja ich habe meinen leiblichen Großvaterauch nie kennen gelernt.
Wie auch immer, der Verblichene hatte ein Testament gemacht,aber Formfehler begangen, womit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,wodurch eben eine Cousine von mir und ich ins Spiel kommen,neben seinen noch lebenden Geschwistern (sind wohl 3).
Der Mann war Wohlhabend,Ferienhaus in Schweden (u.A.Anteil an einem Golfclub), Wertpapiere, Bankguthaben, MG Oldtimer.
ER hatte im ungültigen Testament alles an einen Freund, der auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, an zwei Nachbarinnen und eine Freundin vererben wollen.
Sollte ich ausschlagen,weil er mich nicht kannteund er bestimmt nicht wollte,dass ich etwas bekomme?
Oder sollte ich es vom Verhalten der anderen Erben abhängig machen,die bis auf eine Schwestr von ihm nicht bedacht wurden und auch die bekam nur ein Erinnerungsstück (eine Uhr aus dem früheren Familienhotel für ihre Kneipe).
Oder sollte ich in Erinnerung an meine Mutter annehmen,die wohl bei der Erbschaft von ihrem leiblichen Vater übervorteilt worden war (ich war damals Schulkind und habe nur mitbekommen, dass es daheim ein Streittthema zwischen meinen Eltern war).
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
6 Antworten
Nirgendwo ist Geld so gut aufgehoben wie bei mir. Das denkst Du doch bestimmt auch?! Was gibt es da also groß zu bedenken.
Das mit dem Andenken an die Mutter wäre ja nur Motiv, wenn sich persönliche Gegenstände der Mutter im Erbe befinden.
Ein gewisses Grummeln würde bei mir nur deswegen aufkommen weil das Erbe weit verstreut ist und sich teilweise in anderen Ländern befindet. Nicht nur der Verwaltungsaufwand ist deshalb größer, man hat auch mehr Mühe zu beurteilen, ob das Erbe nun insgesamt im Haben oder im Soll liegt.
Und dann kommt Nr. 5 und sagt, er will nur zu einem höheren Preis verkaufen, oder man kann sich nicht auf einen Bevollmächtigten einigen...
ich bin ganz und garnicht gläubig, aber es scheint so, als wenn sich mein Stiefvater was dabei gedacht hatte und wahrscheinlich von der Wolke aus gesehen hatte, wie ich mich um meine Mutter gepflegt und gekümmert und sonstiges hatte.
Ich habe mich lange gesträubt, dieses überhaupt innerlich anzunehmen und 3 Jahre passierte garnix...ich habe nix ausgegeben dann aber in die Reparatur meines Hauses und in die Pflege beider Gräber gesteckt, die seid einigen Jahren gepflegt werden wie mein Wohnzimmer...
Du solltest es annehmen und tue gutes darin, dh setz dich mit den vormals geplanten Erben in Verbindung, ich würde es zumindest sowas tun.
Machen wir uns nix vor, alles hat seinen Grund, auch wenn man es nicht sofort erkennt.
Irgendwann wird Geld unwichtig, und mitnehmen ala letztes Hemd kann man es auch nicht.
Und Dein Großvater sitzt genüsslich auf der Wolke und amüsiert sich was der Enkel wohl daraus macht, wie mein Stiefvater auch...hahaha
alles Gute dir...
Ich hätte vermutlich keine Lust, Teil einer Erbengemeinschaft bei komplexem Nachlass zu sein. Das wird sicher nicht in drei Monaten auseinandergesetzt sein. Dann noch Schweden.
Du kennst die Beteiligten nicht, wird man sich einigen können oder folgen womöglich Prozesse?
Du siehst das wahrscheinlich eher sportlich. Es kann ja auch gut laufen. Wenn's schlecht läuft, hat man vielleicht länger verschiedene Ärgernisse oder muss sich mit Menschen auseinandersetzen, die man sich nicht ausgesucht hätte. Da gäbe es dann angenehmere Zerstreuungen.
Wenn das Testament aufgehoben wurde, dann ist jemand der anderen Erben gegen vorgegangen, denn man hätte das Testament auch mit Fomfehlern akzeptieren können, was scheinbar ein Erbe nicht wollte.
Allein um diesem Erben eins auszuwischen nimmst du das Erbe an um die Erbmasse zu für ihn zu schmälern und dann solltest du das Testament hinterfragen, war es nur ei Formfehler solltest du ggf denen die Ursprünglich Bedachten was abgeben.
Wenn das Testament aufgehoben wurde, dann ist jemand der anderen Erben gegen vorgegangen, denn man hätte das Testament auch mit Fomfehlern akzeptieren können, was scheinbar ein Erbe nicht wollte.
Nein, es ist etwas total beklopptes. Der Erblasser hat ein formal falsches (nicht handgeschriebenes) Testament errichtet udn beimAmtsgericht in Verwahrung gegeben. Das Testament wurde eröffnet udn der Rechtspfleger hat auf die Ungültigkeit hingewiesen.
Das Testament liegt mir vor, mit detailierten Angaben, wer was bekommen soll,aber eben ungültig, weil mit der Maschine geschrieben udn unterzeichnet.
entschuldige bitte jetzt meine Gegenfrage, das klingt jetzt für Außenstehende etwas seltsam, aber ich habe nunmal einen bestimmten Charakter...ich habe damals meinen Stiefvater in den Tot begleitet, danach jahre später meine Mutter, das Elternhaus gehörte mir schon 2000, ich habe das alles später aus zuneigung ggü beiden gemacht, weil sie damals mal in meiner scheidung für mich da waren, und mir damals ein Zimmer geban, weil man so schnell keine neue Wohnung findet.
als damals viele Jahre nach dem tot beider ich durch Zufall erfuhr, das da Gesellschaftervertrag existiert, habe ich ein schlechtes Gewissen bekommen, ich bildete mir ein, das steht mir nicht zu.
Wie stehst du zu deiner Situation?
Akzeptierst du das, was dir zugefallen ist, oder hast du ein ungutes Geschmäckle in punkto, dir würde es nicht zustehen?
das wäre mal interessant zu wissen.
Ich würde den Kontakt zu den richtigen Erben suchen, nicht unbedingt, um ihnen etwas zu geben sondern um zb über den Freund von deinem Großvater etwas über den Großvater selber zu erfahren, also mich zumindest würde interessieren, was das für ein Mensch war.... etcetc...
Schließlich bist du ja um ecken herum verwandt, auch wenn du nix über ihn ansonsten weisst.
Oder mal einen Blumenstrauß auf sein Grab legen etcetc.
Ich habe es vielleicht falsch geschrieben.
Das Erbe ist von einem Halbbruder meinerMutter, der kinderlos starb, weshalb das Erbe über die "Blutlinie" zurück zumVater u weinl d, aner die Gdescnghwicishtet mre hr lebtun deren Abkömmlinge geht.
Nach derzeitigem Stand 3 Geschwister und die Enkel(-in) der beiden nicht mehr lebenden Geschwister.
Also 5 gleichberechtigte Erben. Einer davon ich.
Wir Erben könnten natürlich das ererbte so verteilen,wie es der Arblasser im ungültigen Testament geschrieben hat.
Wenn es um wertvolle Sachen geht, könnte aber Erbschaftsteuer anfallen. Ggf. mit Streitfällen gegenüber dem Finanzamt. Denn über den Wert eines Ferienhauses in Schweden, kann man mit einem deutschen Finanzamt ebenso streiten, wie über den Wert eines MG B aus den 70er Jahren.
Annehmen , unerwartete Geldsegen sind ein Wink des Himmels etwas gutes zu tun oder verdient zu haben 😇
Ich hatte schon einen ähnlichen Gedanken.Da ich keine Erben habe,annehmen und z. B. der Kinderkrebshilfe,oder den SOS Kinderdörfern zuwenden.
Es wäre eine Erbengemeinschaft von 5, oder 6 Leuten. Ich denke es liefe auf eine Verkaufsaktion hinaus und Teilung der Erlöse, oder man würde sich einigen, das einige Sachen direkt verteilt werden.