Erbausschlagung wenn Schwager verstorben ist?

2 Antworten

Deine Frau müsste dann das Erbe des Bruders ausschlagen ... Du hast mit diesem Erbe nichts zu tun . Denn Du giltst erbrechtlich betrachtet mit ihm nicht als verwandt.

Allerdings die Bestattungspflicht ( und Kostenübernahme ) bleibt bei der Witwe bzw. dem Sohn des Verstorbenen als nächsten Angehörigen - außer sie wären Leistungsbezieher. Dann würde letztendlich das Amt wieder an Deine Frau herantreten.

Es gibt keinen Zwang eine Erbe auszuschlagen,man kann es oder will es dann machen, wenn die Summe der Verbindlichkeiten das Vermögen überschreitet.

Auskunft dazu gibt Erbberechtigten der Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht.