Vater stirbt, wer zahlt Beerdigung, Miete?
Hallo,
Mann stirbt, Witwer, Rentner, Sozialleistungen?
Vor 25 Jahren gab es ein Haus, eine Wohnung und Geld. Ihm wurde nach dem Verkauf/ Zwangsversteigerung, Geld gegeben und es wurde eine neue Wohnung gekauft, Zwangsversteigerung, jetzt Mietwohnung. Als Verwalter hat er einer Hausgemeinschaft, Geld geklaut, was sonst war, weiß B und C nicht.
Drei Kinder (A, B, C) Konto nicht einsehbar, A. wohnt beim Verstorbenen. Bank sagt angeblich, nur mit Erbschein. B und C wissen noch nicht mal, welche Bank.
B und C (Kinder von C) schlagen das Erbe aus. Haben seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater (bevor jemand fragt, es gibt Gründe)
A möchte laut ihren Aussagen, einen Erbschein besorgen und plant alleine die Beerdigung.
Der Verstorbene hat laut ihren Aussagen kein Geld in der Wohnung oder mitgeführt.
Es war Anfang des Monats, also müsste Geld auf dem Konto drauf gewesen sein oder bei ihm/Wohnung.
Geld vom Konto, muss für die Beerdigung genommen werden, wenn A selbst Geld hätte. Müssen dann B und C noch die Beerdigung zahlen?
(Beerdigungkosten - Geld vom Konto) ÷ 3 oder nur durch eins? Die Ungekannte ist eben, hat sie Geld oder nicht.
B und C arbeiten, keine Leistung vom Staat.
4 Antworten
"Der Verstorbene hat laut ihren Aussagen kein Geld in der Wohnung oder mitgeführt."
das ist nur eine Vermutung...
da hilft nur die Wohnung auf den Kopf stellen und die Unterlagen...
Versicherungen....Lebensversicherung.... Kontoauszüge....und dann überall da anrufen...oder vorbei gehen...
die jemand nix hat... gibt es zwar...aber kommt selten vor
A und B möchten nichts, aber eben auch nichts zahlen.
Oder zahlst du von Fremden die Beerdigung?
wenn du als Fremder einen stiefvater meinst... ja...hatte ich... kümmere mich jetzt nach 8 jahren immer noch ums Grab bzw habe die Pflege bezahlt
Ich habe keinen Stiefvater und eben auch keinen Vater. Als Azubi vor 20 Jahren hätte es eine Sozialbestattung gegeben, da ist er für mich gestorben.
A möchte laut ihren Aussagen, einen Erbschein besorgen und plant alleine die Beerdigung.
"Wer die Musik bestellt", muss auch die Kosten übernehmen. Inwieweit Du Dich folgend an den Kosten beteiligst, steht auf einem anderen Blatt.
Hinsichtlich dieser Kosten kannst Du natürlich verlangen, dass Deine Gechwister vollumfänglich das verbleibende Erbe - Kontoauszüge, wie auch über Sachvermögen offenlegen.
Desweiteren musst Du sicherlich keine unverhältnismäßigen / überzogenen Bestattungskosten akzeptieren.
Die Erben zahlen die Beerdigung, dies ist im BGB ganz klar geregelt. Wenn A einen Erbschein besorgt so gilt dies als Annahme des Erbes und er muss die Kosten der Beerdigung tragen. Nur wenn keine Erben vorhanden sind werden die nächsten Angehörigen nach einer festgelegten Reihenfolge zur Begleichung der Beerdigungskosten in Anspruch genommen. Ist auch bei den Angehörigen nichts zu holen übernimmt der Staat die Kosten für eine einfache Bestattung.
B und C (Kinder von C) schlagen das Erbe aus. Haben seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater (bevor jemand fragt, es gibt Gründe)
Spielt in D keine Rolle.
und guck mal in der Wohnung unter den Teppichen...Kleiderschrank...ich finde noch nach Jahren immer noch was...