Sind Mahnungen des Vermieters trotz Erbausschlagung gerechtfertigt?

2 Antworten

Hallo,

einen Anspruch Dir gegenüber hat er nicht, denn Du hast ihn bereits korrekt über die Erbausschlagung informiert. Also mach Dir kein Problem daraus.

Lass ihn doch Mahnungen schreiben soviel wie er lustig ist (vielleicht ist ihm langweilig, er hofft auf Zahlungen aus moralischen Gründen oder er will es einfach nicht glauben und kennt sich nicht aus).

Höchstens kanns Du ihn mal darum bitten, Dich nicht weiter zu belästigen und mit Rechtsanwalt drohen.

Gruss

Walter