Das Erbe ist gering. Der Verstorbene war "Kleinkrimminell" mit Inhaftierung in der geschlossenen Psychatrie. Es besteht die Gefahr privaten Schuldscheine im In- aber auch im Ausland, was aber leider nicht "belegt" werden kann, da kein Kontakt besteht. Auch hat er im Ausland (nicht EU) Land gekauft (dies wurde nach Gerichtsverhandlungen im östlichem Ausland der 2. Frau zugesprochen, da der Sohn aus 1. Ehe ablehnte). Es kann nicht nachvollzogen werden, ob noch mehr, evtl. beliehenes Land existiert.
Der Minderjährige Erbe ist bereits über 17 Jahre, das Verfahren läuft allerdings schon einige Jahre. Alle vorhergegangenen Erben haben abgelehnt. Aus Ansicht der Eltern ist die Annahme des Erbes eine hohe Belastung, da er das Geld immer "aufheben" müsste, falls ein Schuldschein auftaucht. Auch besteht die Angst, dass "dubiose" private Geschäftspartner aus dem Osten ihr Recht einfordern, was natürlich auch nicht belegt werden kann. Das Familiengericht setzt nun eine Frist von 3 Wochen, damit die Eltern die Ablehnung zurücknehmen, ansonsten kommen Gerichtskosten auf Sie zu. Der Minderjährige möchte das Erbe definitiv nicht antreten.
Kann er dazu gezwungen werden ?
In dem Sinne ist er ja das schwächste Glied der Kette. Alle, auch die 2. Ehefrau die das ausländische Erbe anforderte, lehnte ab.
Wie kann das "zum Wohle des Kindes" geschehen, das Erbe eines kriminellen Psychophaten antreten zu müssen? wie kann man sich dagegen noch wehren ?
Für jegliche Ratschläge wären wir sehr dankbar.