Warum muss ich für eine Erbausschlagung bezahlten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meiner Meinung nach, mußt die Ausschlagungsgebühr schon bezahlen, denn es sind gesetzliche Gebühren, Du hast das Amtsgericht in Anspruch genommen (die Ausschlagung verursacht Verwaltungskoten) und diese Kosten müssen bezahlt werden.

Du hast etwas in Anspruch genommen, nämlich die Dienste des Amtsgerichts.

Frage doch den Erben, der Durch Dich nun den Vorteil hat, ob er es Dir bezahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.