Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung?
Mein Vater ist gestorben und hat eine Sterbegeldversicherung hinterlassen, als deren Begünstigte allein meine Mutter eingetragen war. Diese ist jedoch vor meinem Vater verstorben und der Versicherungsschein wurde nach ihrem Tod nie geändert.
Obwohl ich nicht als Begünstigte im Versicherungsschein genannt werde, wurde die Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters an mich (Tochter) ausgezahlt. Davon habe ich mit meinen Geschwistern die Beerdigungskosten gedeckt. Parallel dazu haben wir uns mit dem Thema Erbe befasst und mussten feststellen, dass die Schulden unserer Eltern sehr hoch waren. Deshalb haben wir nach der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen. Nun hat sich (die Erbausschlagung war im Winter 2016/2017) die Landesfinanzdirektion des Bundeslandes, in dem meine Eltern lebten, gemeldet und fordert mich auf, die gesamte Sterbegeldversicherung zurück zu zahlen, da sie zum Erbe gehöre.
Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken. Nachweislich wurden davon ja auch die Bestattungskosten meines Vaters beglichen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss? Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?
4 Antworten
Ich würde mal denken:
Da Du nicht die Bezugsberechtigte für diese Versicherung warst, konnte Dir diese nur als Rechtsnachfolgerin ausgezahlt werden. Da Du aber das Erbe ausgeschlagen hast, bist Du nicht Rechtsnachfolgerin.
Die Bestattungspflicht ist ja vollkommen unabhängig von Erbschaften / Bezugsberechtiungen .
Hallo !
Laß Dich nicht verunsichern. Sterbegeldversicherungen sind im Todesfall für Grab u. Bestattungskosten gedacht. Ich selbst hatte auch erst jetzt den Fall in der eigenen Familie.
Liebe Grüße
Natürlich ist so eine Versicherung für den Sterbefall gedacht und die Tochter ist berechtigt weil die Mutter ebenfalls schon verstorben ist.
Die Bezeichnung Sterbegeldversicherung ist im Grunde nichts anderes als eine Marketingmaßnahme der Versicherung. Es handelt sich um eine simple Lebensversicherung.
Deine Überlegungen knüpfen offenbar ausschließlich an die Bezeichnung der Versicherung und gehen an der Sache vorbei. Die Versicherungssumme steht in diesem Falle dem Erben zu und angesichts der Ausschlagung des Erbes nicht Dir.
Allerdings: Der Erbe ist primär derjenige, der die Bestattungskosten zu tragen hat. Schick der Landeskasse eine detaillierte Abrechnung über die Bestattungskosten, erkläre Aufrechnung und zähle nur den Differenzbetrag zurück.
Der Fragesteller ist ja offensichtlich nicht als Bezugsberechtigter benannt. Also fällt die Versicherung ins Erbe. Vermutlich hat die Versicherung ausbezahlt bevor das Erbe ausgeschlagen wurde. Bevor Du hier falsche Tipps gibst, solltest Du lieber etwas über die Sache nachdenken.
Das spielt keine Rolle. schau bitte im erbrecht unter Sterbegeldversicherung nach. Diese Art Versicherung fällt nicht unter die Erbmasse. Eh ich auf soetwas antworte frage ich meist nach. ich selber hatte erst den Fall in der eigenen Familie. ich würde vorschlagen das ihr rstmal kucken solltet. Weil in der Trauer macht Ihr den Angehörigen auch noch Angst zu Unrecht.
Zu den Fächern in meinem Studium gehörten u.a. Erbrecht und Versicherungsrecht. Da brauche ich nirgends nachzuschauen und bleibe dabei, dass meine Antwort richtig ist.
Mag ja sein. Trotzdem ist diese Info verunsichernd und stimmt so nicht. Wenn es zum Erbe gehören würde, hätte die Versicherung einen Erbschein verlangt. Keine Versicherung zahlt wenn Sie nicht muß.
Hier ist eine Aussage unter die Räder gekommen; die Mutter war die begünstigte dieser Versicherung und es wurde nichts dazu ausgesagt, ob damals auch schon das Erbe ausgeschlagen wurde. Damit wären nämlich die Erben der Mutter die Begünstigten nach deren Tod.
Zum anderen ist zu bedenken, dass aus der Erbmasse die Beerdigung zu zahlen ist; allerdings wäre zu klären, welche Schulden im Erbfall vorrangig bedient werden müssen, wozu dIe Versicherungsleistung herangezogen werden muß. Damit kann es trotz Erbausschlagung und Auszahlung dieser Versicherung eintreten, dass die Angehörigen trotzdem die Beerdigungskosten tragen müssen. Dies zu beurteilen, müßte man alle Fakten in diesem Zusammenhang kennen.
Man kann aus der Erbmasse die Beerdigung bezahlen. Hier ist der Fall der Vater hat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen die zugunsten seiner Frau ausgezahlt worden wäre damit Sie nicht zusätzlich mit diesen Kosten belastet wird. Jedoch ist diese schon vor dem Vater verstorben. Die nächste Berechtigte ist in dem Fall die Tochter. Diese hat auch rechtlich richtig das Sterbegeld ausgezahlt bekommen und es für die Deckung der Kosten genommen. Ich selbst habe es doch durch. Zusätzlich habe ich gerade weil mich sowas tierisch nervt bei 4 Versicherungen angerufen und alle haben mir dasselbe gesagt das dies nicht zur Erbmasse gehört und eben gerade für die Besstatungskosten genommen wird. Jedenfalls ist kein Fall bekannt wonach das zum Erbe gehören soll. Das Geld wird nach Aussage eines Anwaltes auch dann ausgezahlt wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.
Gib doch einfach mal bei Google ein und geh auf eine Anwaltsseite für Erbrecht.
Sterbegeld ist dafür da die Hinterbliebenen für den Fall abzusichern.
Ich stime Dir zu, dass diese versicherung nicht zur Erbmasse des verstorbenen gehört, aber sie gehört zur Erbmasse der verstorbenen Mutter.
In dem falle denk ich eher nicht,da die Mutter bereits vor dem Vater verstorben ist.
Fakt ist doch aber das die Tochter diese auch ausgezahlt bekommen hat und für den Zweck auch verwendet hat. Mehr wollte Sie doch garnicht wissen.
Zur Erbmasse der Mutter kann sie nicht gehören da die vor dem Vater verstorben ist. Da kein anderer Bezugsberechtigter benannt ist, fällt sie ins Erbe. Alles andere ist grundfalsch und wenn dann gar hier von einem selbst erlebten Fall erzählt und behauptet wird, man wisse deshalb bescheid, dann erinnert mich das an die Kaffeeklatschrunden meiner Oma. Wenn der Fragesteller derartigen Falschinformationen auf den Leim geht darf er sich nicht wundern, wenn demnächst Prozesskosten in erheblicher Höhe auf ihn zukommen.
Hallo !
Du hast recht die Sterbegeldversicherung gehört nicht zum Erbe. Da Ihr diese für die Beerdigungskosten auch genommen habt ist vollkommen richtig. Da muß nichts an andere ausbezahlt werden.
Deshalb heißt Sie Sterbegeldversicherung. Keine Angst da darf nichts passieren.
Herzliches Beileid noch und liebe Grüße
Keine Versicherung bezahlt für "ein Grab". Selbiges ist nicht rechtsfähig. Es wird immer nur entweder an den Bezugsberechtigten oder an den Erben des Versicherungsnehmers bezahlt. Der kann mit dem Geld im übrigen tun und lassen was er will.