Kündigung Konten/Krediten/Kreditkarten bei Todesfall?
Hallo,
wollte mal nachfragen, wie das im Jahre 2023 mit Kündigungen von Konten/Krediten/Kreditkarten bei einem Todesfall aussieht - inkl Hinweis auf Erbausschlagung. Da alles mit Kosten verbunden ist, wollte ich wissen, ob die Zustellung nur postalisch gestattet ist (Pflicht per Einschreiben?), oder kann man das Schreiben auch per Email (mit Sterbeurkunde als PDF im Anhang) senden - evtl mit Hinweis, dass der postalische Weg auf Wunsch nachgeholt wird. Auf was muss ich da achten? Wie ist die Rechtslage, was seitens der Bank akzeptiert werden muss?
4 Antworten
Überzogene Konten werden nicht aufgelöst, nur weil die Person verstorben ist. Die Konten werden weiter geführt, bis geklärt ist, wer der Erbe sein wird. Ggf. ignoriert man dein Schreiben sogar komplett und lässt den ganz normalen Mahnablauf weiterlaufen.
Wenn man das Erbe ausschlagen will, muss man zum ortsansässigen Amtsgericht gehen (Perso nicht vergesen, evt. Termin machen telefonisch) und das Erbe ausschlagen. Das Gericht wird dann die Erbausschlagung weiterleiten an das zuständige Nachlassgrericht. Dort wo der Verstorbene gemeldet war zuletzt. Die Ausschlagung kostet ca. 30€. Beim Notar geht auch, ist aber wesentlich teurer.
Dann ist man raus, man wird nicht Erbe und der nächste rückt nach.
Das ist mir zwar klar, ändert aber nichts am Problem, dass weiterhin Briefe/Mahnungen evtl sogar Inkassodrohungen Dritter bei mir (gemeinsame Wohnung mit meinem Vater) eintrudeln. Weder Amtsgericht noch Nachlassgericht wird diese Banken (mit laufenden monatlichen Kreditraten und beanspruchten Kreditkarten) über den Tod - oder die Erbausschlagung - informieren.
Im Internet laß ich nur, dass es Aufgabe der Angehörigen wäre, die Banken vom Tod in Kenntnis zu setzen und mit Musterschreiben um die Kontoschließung zu bitten und weitere Rateneinzüge vom Referenzkonto zu untersagen. Wie gehe ich also damit um?
Kommt die Post an Dich adressiert, würde ich den Beleg der Erbauschlagung als Kopie zusenden. Kommt die Post an Deinen Vater adressiert, Post annahme verweigern mit Notiz verstorben am....
Nunja, das bleibt sicher an meinen Vater adressiert, aber landet dann eben einfach im Briefkasten. Kann man schlecht ablehnen.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, bist Du doch gar nicht berechtigt, Konten zu kündigen. Und Du bist auch zu nichts verpflichtet (abgesehen von einer eventuellen Bestattungspflicht).
Ich konnte bei einem Erbfall das meiste per Email erledigen. Die Sterbeurkunde habe ich nur per PDF versandt, als ich sie dann sehr spät hatte. Sogar das Finanzamt hat aufgrund meiner Email die Vorauszahlungen aufgehoben.
Probiere es doch einfach.
Kredite und Kreditkarten hatte ich nie...da kein Plan
Aber warum muß ein Konto eines Verstorbenen gekündigt werden...meines läuft schon bald 10 jahre...irgendwann nach 3 jahren sprach mich der da zuständige Vermögensverwalter meiner Eltern an vom Kreditinstitut, da wurde nur der Name geändert, und so besteht es noch heute...
also laß es einfach auf dich zukommen....
Weil sonst ziemlich schnell Mahnungen und Drohungen von Inkassounternehmen kommen, dass die monatlichen Abbuchungen nicht durchgeführt werden können und ich das denen so oder irgendwie erklären muss. Wird doch nicht besser, wenn man das vor sich herschiebt und nur weitere Kosten durch Inkasso entstehen. Die Konten sind überschuldet, ich will damit nichts zu tun haben und diese Sachen frühzeitig aus der Welt schaffen.
ah ok...sorry...bei mir war das anders... wusste nichtmal, das meine Eltern Vermögensverwalter da bei der Bank hatten....wie meine Mutter damals schon totkrank war... kam jemand von der Bank auf Hausbesuch...vorher nie gehört, das Hausbesuche stattfinden...
na dann viel Erfolg dir...und alles Gute
Es geht ja nicht nur um reine Konten, die für sich keine Kosten verursachen, sondern viel mehr um die monatlichen Forderungen Dritter (andere Banken, bei denen Ratenkredite und Kreditkarten existieren, die monatliche Teilraten einziehen). Da ich mit meinem verstorbenen Vater im gemeinsamen Haushalt lebte, landen postalische Mahnungen ja trotzdem bei mir. Ist es da nicht sinnvoll diese Institute über den Tod zu informieren, bevor das zum Inkassofall wird und einen Rattenschwanz weiterer Kosten entsteht?