Sterbegeldversicherung und Erbausschlagung?
Meine Halbschwester ist verstorben. Sie war viele Jahre Jahre im Heim untergebracht. Die Kosten wurden vom Sozialamt getragen. Da sie noch Schulden bei einer Bank hatte, habe ich das Erbe ausgeschlagen (wie auch die weiteren infrage Kommenden Erbberechtigten).
Um die Beerdigungskosten zu decken, hatte ich damals als ihre Betreuerin eine Sterbegeldversicherung auf ihren Namen abgeschlossen, die monatlichen Beiträge aber selbst bezahlt. Die Versicherung wurde vertraglich auf den Bestatter überschrieben. Nun ist aus dieser Versicherung nach der Bestattung noch ein geringes Restguthaben übrig, das der Bestatter an mich auszahlen möchte. Darf ich das überhaupt annehmen?
3 Antworten
Deine Halbschwester war ( zumindest auf dem Papier ) Versicherungsnehmerin und versicherte Person - und Du warst ( vermutlich ) als Begünstigte/r eingetragen. Also fällt diese Versicherung nicht in die Erbmasse - und somit kannst Du den verbleibenden Betrag vereinnahmen.
Bei einer telefonischen Rechtsberatung wurde mir mitgeteilt, dass ich das Restguthaben aus der Sterbegeldversicherung nicht annehmen darf, auch wenn ich die Beiträge bezahlt habe - denn als Begünstigter ist ja der Bestatter eingetragen.
Und wenn jetzt dieser Bestatter Dir den Differenzbetrag richtigerweise ( die Kosten der Bestattung waren mit dieser Sterbeversicherung überdeckt), auszahlen kann / möchte, denn der Bestatter ist nicht als persönlicher Begünstigter zu betrachten ) , dann könntest Du "im Prinzip" dieses Geld annehmen. Damit hättest Du allerdings vermutlich / u.U. die Erbschaft doch noch angenommen.
Also wäre das verbleibende Guthaben - an einen der noch vorhandenen Gläubiger Deiner Mutter - auszuzahlen.
Es kommt darauf an, wer als Bezugsperson im Todesfall benannt wurde.
Denn grundsätzlich gehört die Auszahlung der Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse.
Der Begriff Sterbegeldversicherung allein ist schon irreführend, denn die Bezugsperson könnte mit dem Geld machen was sie will.
Moralisch betrachtet ist das dann natürlich eine ganz andere Geschichte ......
Stehst du drin als Begünstigte? Dann geht das Restgeld an dich, ansonsten geht das Restgeld ins Erbe und damit an die Schuldner.
Ich WAR als Begünstigte genannt, aber der Vertrag wurde ja auf den Bestatter überschrieben.
Der Vertrag wurde auf den Bestatter (Begünstigter) übertragen.