Sterbegeldversicherung und Erbausschlagung?

3 Antworten

Deine Halbschwester war ( zumindest auf dem Papier ) Versicherungsnehmerin und versicherte Person - und Du warst ( vermutlich ) als Begünstigte/r eingetragen. Also fällt diese Versicherung nicht in die Erbmasse - und somit kannst Du den verbleibenden Betrag vereinnahmen.

juwial 
Fragesteller
 03.07.2021, 17:35

Der Vertrag wurde auf den Bestatter (Begünstigter) übertragen.

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Akka2323  03.07.2021, 18:00
@juwial

Der Bestatter kann Dir geben, was er will. Es ist ja sein Geld, nicht das Geld Deiner Schwester. Ist doch nett von ihm.

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juwial 
Fragesteller
 09.07.2021, 10:06

Bei einer telefonischen Rechtsberatung wurde mir mitgeteilt, dass ich das Restguthaben aus der Sterbegeldversicherung nicht annehmen darf, auch wenn ich die Beiträge bezahlt habe - denn als Begünstigter ist ja der Bestatter eingetragen.

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wilees  09.07.2021, 12:47
@juwial

Und wenn jetzt dieser Bestatter Dir den Differenzbetrag richtigerweise ( die Kosten der Bestattung waren mit dieser Sterbeversicherung überdeckt), auszahlen kann / möchte, denn der Bestatter ist nicht als persönlicher Begünstigter zu betrachten ) , dann könntest Du "im Prinzip" dieses Geld annehmen. Damit hättest Du allerdings vermutlich / u.U. die Erbschaft doch noch angenommen.

Also wäre das verbleibende Guthaben - an einen der noch vorhandenen Gläubiger Deiner Mutter - auszuzahlen.

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Es kommt darauf an, wer als Bezugsperson im Todesfall benannt wurde.

Denn grundsätzlich gehört die Auszahlung der Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse.

Der Begriff Sterbegeldversicherung allein ist schon irreführend, denn die Bezugsperson könnte mit dem Geld machen was sie will.

Moralisch betrachtet ist das dann natürlich eine ganz andere Geschichte ......

Stehst du drin als Begünstigte? Dann geht das Restgeld an dich, ansonsten geht das Restgeld ins Erbe und damit an die Schuldner.

juwial 
Fragesteller
 03.07.2021, 17:34

Ich WAR als Begünstigte genannt, aber der Vertrag wurde ja auf den Bestatter überschrieben.

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