Heute hatte ich einen Mann zu Gast, der ganz happy war, er meinte, seine Ex-Frau habe wieder geheiratet, einen schwerreichen Mann und nun denkt der Gute, daß er den Versorgungsausgleich, den er bei der Scheidung "erlitten" hat, wieder rückgängig machen kann. Stimmt das denn?
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Wenn Ex-Frau einen Reichen heiratet, kann der Ex dann den Versorgungsausgleich rückgängig machen?
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