BU-Fall vor Ehe - BU-Leistung jedoch erst nach Eheschließung. Was passiert nun bei Scheidung?


31.05.2020, 10:41

Der BU-Fall war vor der Ehe zeitlich begrenzt. Als meine jetzige Frau und ich uns kennengelernt haben, war ich bereits genesen und wieder berufstätig gewesen.

Die während der Ehe beantragte und ausbezahlte BU-Leistung wäre somit eine Auszahlung für einen Zeitraum vor der Eheschließung.

1 Antwort

Tja,erstmal Beileid zur Heirat ohne Ehevertrag.Bin kein Rechtsanwalt,habe aber 3 Scheidungen hinter mir.2 mal mit,1xohne Ehevertrag.

Ich hatte2x keine Probleme,da der Ehevertrag alles geregelt hat.Beim dritten mal wurde ein Teil meiner Rentenanwardschaft auf die Frau übertragen.Es heißt ja Zugewinngemeinschaft und somit fließen alle bei der Scheidung vorhandenen Werte in die Vermögensaufteilung mit ein.Egal wann du das Geld aus BU. bekommen hast.Aber wenn ich das richtig verstehe,war eure Ehe von kurzer Dauer.Dann wird dir wenigstens nicht so viel von Deiner Rentenanwardschaft weggenommen.

Viel Glück beim Nächsten Mal.Bleib gesund.Ralf

P.S.:Vielleicht solltest dir einen Anwalt leisten,denn einer von euch beiden muß Rechtsanwaltlich vertreten sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung