Sind Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften sinnvoll?

Auf der Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten zu meiner privaten Rentenvorsorge bin ich auf teils attraktive Sparplan-Angebote diverse Wohnungsbaugenossenschaften gestoßen. Unter anderem auf die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG, die ein Produkt namens Zielsparen offensiv bewirbt. Ab dem 15. Sparjahr erhält man satte 50% Bonus auf die jährliche Sparleistung. Bei 100 Euro auf 25 Jahren kommen derzeit (variabler Basiszins) 51.573,14 Euro heraus – macht eine Rendite von etwa 4 Prozent!

Das bietet mir doch, wenn ich richtig informiert bin, kaum eine Privat-Rente, oder? Deren Garantiezins (auf den Sparanteil!) liegt bei 1,75 Prozent. Natürlich hat ein solcher Vertrag – weil man statt Kapital ja auch Rente nehmen und steinalt werden kann – durchaus eine Daseinsberechtigung. Aber: Lohnt es sich nicht, seine Altersvorsorge möglichst vielschichtig aufzubauen? Ich denke mir 100 Euro in so einen Genossenschafts-Sparplan, 100 Euro in eine Privat-Rente, 100 Euro in Riester und/oder Rürup und ein Rest in Fonds-Sparpläne...!?!

Die Eigenheiten der diversen anderen Produkte haben es teils ja durchaus in sich und ich bilde mir ein, sie in Ansätzen verstanden und durchblickt zu haben. Vor allem wenn man die Kriterien Flexibilität, Sicherheit, Rendite usw. gegeinenander abwägt...

Mir stellt sich angesichts dieses für mich völlig neuartigen Genossen-Sparplans aber die Frage: Ist das sicher? Die CSG macht dazu auf ihrer Webseite widersprüchliche Angaben. Mal heißt es, man sei in einem Sicherungsfonds, der noch nie habe einspringen müssen... Dann aber heißt es auch, dass man auf das Einspringen keinen Rechtsanspruch hat. Ja, was denn nun!? :-)

Auch westdeutsche Anbieter wie die Spar- und Bauvereine in Solingen und Hannover bieten vergleichbare Produkte – wohl mit ähnlichen Sicherheits-Bedingungen. Mich interessiert vor allem Euer persönlicher Eindruck... Würdet ihr so einen Vertrag abschließen? Er ist ja recht flexibel – im Gegensatz zu Versicherungen und hat dazu doch auch eine Top-Rendite ohne Volatilität... Oder!?

Kennt sonst jemand von Euch ähnlich gute "Banksparpläne"?

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Ist im Todesfall die Beitragsrückerstattung ener Rentenversicherung Bestandteil des Nachlasses

Hier der Fall:

Ein Mann hatte eine private Versicherung auf zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen, die ihm 15 Jahre nach Versicherungsabschluss eine feste monatliche Rente zahlen soll. Als Begünstigte setzt er seine Ehefrau ein. Einige Jahre darauf verstirbt er. Da die Rentenzahlung noch nicht eingesetzt hatte, zahlt die Versicherung der Witwe die Beiträge und zusätzlich den Gewinnanteil aus.

Neben der Witwe gibt es weitere Erbberechtigte. Die Witwe behauptet nun, dass die Beitragserstattung nicht in den Nachlass falle und die anderen Erben daraus keine Ansprüche stellen könnten. Ich weiss, dass dies im Falle einer Lebensversicherung so ist, da ist die Auszahlung an den Überlebenden die Versicherungsleistung, welche nicht in den Nachlass fällt, da sie eine persönliche Leistung des Versicherers an den Begünstigten ist.

Ich denke aber, dass in diesem Falle zwar die Gewinnanteile "Versicherungsleistung" sind, die nicht in den Nachlass fallen, nicht aber die zurück erstatteten und von der Versicherung ausdrücklich als "Beitrags-Rückerstattung" ausgewiesenen Beiträge. Schliesslich war ja der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten, eine Todesfallversicherung lag nicht vor.

Immerhin fallen auch die auf ein Sparbuch eingezahlten Beträge in den Nachlass des Sparers, auch wenn er einen begünstigten für den Todesfall genannt hat.

Richtig oder falsch? In welchem Gesetz ist das geregelt?

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