Nach Scheidung soll ich aus der Betriebsrente meines Ex-Mannes trotz interner Teilung keine Rente, sondern Ratenzahlung der Summe erhalten. Ist das zulässig?

1 Antwort

Hallo,

im Versorgungsausgleich sollen die Anwartschaften gerecht verteilt werden. Es muss sich dabei aber nicht zwingend um Renten handeln. Wenn die Versorgungsordnung bei gewissen Beträgen eine ratierliche Kapitalzahlung vorsieht, ist da m.E. nicht zu beanstanden. 

Was günstiger ist, hängt von der persönlichen Situation und Vorliebe ab.

Viel Glück

Barmer