Werden papiergebundene Belege vom Finanzamt bei Eingang gescannt?

Mein Bruder und ich hatten mit unseren Einkommensteuererklärungen für 2022 dasselbe Problem:

Wir mußten beide unseren Finanzämtern erklären, wieso nun ein weiteres Mietobjekt in unseren Einkommensteuererklärungen auftaucht. Es handelt sich jeweils um eine Immobilie deren Eigentümer wir schon seit Jahrzehnten sind, bei denen sich aber unsere letztjährig verstorbene Mutter auf Lebzeiten den Nießbrauch vorbehalten hatte.

Und, wir mußten beide die noch gemeinsam zu erklärenden Kapitalerträge unserer Mutter in unsere Steuererklärungen einbinden (Wer sich es antun will findet dazu schon eine Frage von mir).

Wir beide hatten unseren Steuererklärungen entsprechende Erläuterungen beigefügt. Ich hatte das elektronisch gemacht, mein Bruder papiergebunden.

Bei mir ging alles glatt durch, bei meinem Bruder dagegen kam ein ellenlanger Brief mit der Aufforderung zu allem Unterlagen und Belege einzureichen. Im Summa wären das einige Aktenordner Papier.

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass alle papiergebundenen Unterlagen bei der Urlaubsvertretung des Finanzbeamten in Aachen gelandet waren. Der arbeitete an dem Steuerfall und der an sich zuständige Kollege in Köln auch. Jeweils, ohne, daß der andere davon wußte.

Bisher hatte ich immer angenommen, alle papiergebundenen Belege würden beim Eingang ins FA gescannt.

Ist dem etwa doch nicht so?

Wie kann es sein, daß 2 Finanzbeamte denselben Steuerfall bearbeiten ohne zu wissen, daß der Kollege das auch tut?

Wer hat so ein Kuriosum schon einmal erlebt?

Beleg, Finanzamt, Steuererklärung
Zweitstudium, nachträglich Verlustvortrag, nebenbei freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe von 2016 bis 2021 ein Zweitstudium (Master) absolviert. Zu der Zeit habe ich nebenbei freiberuflich gearbeitet (habe im Jahr um die 3000 € verdient, als Kleinunternehmer, die Tätigkeit hatte aber nichts mit meinem Studium zu tun) und eine Einkommenssteuer abgegeben. Blöderweise habe ich damals nie die Kosten für mein Zweitstudium angegeben (als Werbungskosten/ Fortbildungskosten) Da ich nicht so viel verdient habe, musste ich nie Steuern zahlen. In den Bescheiden steht immer auch, dass diese vorläufig sind "hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)."

Da ich seit letztem Jahr Vollzeit arbeite, wollte ich fragen, ob es noch möglich ist nachträglich für die Jahre 2016-2021 einen Verlustvortrag zu machen, der dann für dieses oder nächstes Jahr "angerechnet" werden kann?

  • Kann ich nun noch für die Jahre 2016 - 2021 einen nachträglichen Verlustvortrag machen, indem ich die Kosten für das Zweitstudium als Werbungskosten (Anlage N) nachträglich einreiche?
  • Oder muss ich die Ausgaben für mein Zweitstudium aufgrund der freuberuflichen Tätigkeit nebenbei als Betriebsausgaben (in Anlage EÜR?) angeben? Da stellt sich mir aber die Frage, da ich in einem Jahr meistens nur um die 3000€ verdient habe und z.B. 2000€ für mein Zweitstudium geltend machen kann, ob das dann von den 3000€ abgezogen wird, und ob mir das dann überhaupt irgendwas bringt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

Steuererklärung, Verlustvortrag, Zweitstudium, Betriebsausgaben
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung
Nebengewerbe - Darf ich folgende Dinge versteuern und wenn ja, wie?

Ich habe ein Nebengewerbe im Grafikbereich angemeldet, dass ich von zu Hause aus mache. Bei der Festhaltung meiner Ausgaben sind Fragen zu ein paar Dingen aufgekommen.

Kann ich Stromkosten versteuern? Und wenn ja, wie?

Ich sehe nirgends, wie viel Strom ich für welches Elektrogerät ausgegeben habe. Mein Computer hat viel Leistung und das macht einen sichtbaren Unterschied. Darf man da eine realistische Schätzung abgeben? Wenn man 20 Stunden in der Woche gewerblich damit arbeitet, dass man dann den Durchschnittswert nimmt und anhand der Stromrechnung einen Betrag errechnet (muss das monatlich gemacht werden, oder einmal jährlich?), oder geht das nicht bzw. wäre nur möglich, wenn man ein Büro besitzen würde?

Kann ich einen Router und den Internet-Tarif versteuern?

Ähnliches Problem. Das Internet nutze ich ebenfalls privat. Es war so, dass ich Homeoffice gemacht habe im Angestelltenverhältnis. Und weil mein Smartphone-Tarif (den ich als Hotspot nutzte) dafür viel zu langsam war, hatte ich einen Router angeschafft. Aber genauso ist er jetzt auch für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich zusammen mit dem Tarif. Wie verhält sich das hiermit?

MidJourney

Darf ich ein Abo eines Bildgenerierungsdienstes gewerblich versteuern, wenn ich dieses auch gewerblich nutze? MidJourney wird in Dollar bezahlt. Muss ich hier in der Buchhaltung auch Dollar angeben, oder es in Euro umrechnen/schauen, wie viel bei den entsprechenden Monaten immer abgebucht wurde?

Gewerbe, selbstständig, Steuerberatung, Steuererklärung, Steuern, versteuern

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