Spekulationssteuer bei gemischter Schenkung?

2 Antworten

Für das geschenkte Drittel werden wohl mehr als 10 Jahre seit Erwerb des Erblassers vergangen sein. Dieses Anschaffungsdatum wurde mit vererbt und dann mit verschenkt.

Wenn Du nun für 300.000 verkaufst, hast Du zwei Drittel 200.000 minus Kaufpreis 200.000 = 0 als Veräusserungsgewinn zu versteuern. Denke ich als Laie.

Da hat Andri123 völlig Recht.

Wenn Dein Vater und seine Geschwister das seit über 10 Jahren hatten, passiert steuerlich nichts. An den Anteilen von Tante udn Onkel, mangels Gewinn am Anteil vom vater, weil die 10 Jahres Frist überschritten ist.

Also keine Einkommensteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986