Bezieht sich die Spekuationssteuer bei Immobilien aufs Kalenderjahr/10 Jahre Frist?

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es sind 10 Jahre (+ 1 Tag), also September 2013 (Tagesabgrenzung beachten!). Es gilt jedoch zu prüfen, an welchem Kalendertag der Verkauf als abgeschlossen gilt.

Entscheidend ist was im Kaufvertrag vereinbart worden ist, wann die Immobilie an den Erwerber übergeht, meistens mit der Benennung des Tages über den "zufälligen Untergang der ........"! Soll heißen, zum Beispiel am 15.09.2003 notarieller Kaufvertrag und am 20.09.2003 geht die Immobilie auf den Erwerber über, dann beginnt die Spekulationsfrist am 21.09.2003 zu laufen. NUN ABER BITTE WEITERLESEN!!! Zitat: Mit der Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer überlegte der Gesetzgeber auch, Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf in jedem Fall zu besteuern. Doch dann hat man sich entschieden, für Privatpersonen weiterhin die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren beizubehalten. Wenn Sie also eine Immobilie als Privatperson erst nach zehn Jahren verkaufen, müssen Sie nicht den beim Verkauf erzielten Gewinn versteuern. Beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie bleibt der Wertzuwachs auch innerhalb dieser Frist steuerfrei.

Immobilienverkauf als Privatperson Als Privatperson gilt jedoch für Sie die Regel, dass der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt, wenn das nicht selbst genutzte Haus nach mindestens zehn Jahren verkauft wird. Auch wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden Jahren davor privat genutzt wurde, bleibt ihre Veräußerung steuerfrei. Dann spielt die Spekulationsfrist keine Rolle. Verkauf in der Spekulationsfrist Da ein Verkauf in der Spekulationsfrist meist ein Notverkauf ist, kann es sein, dass zuvor Darlehen gekündigt werden müssen, um das Haus ohne Belastungen verkaufen zu können. Dann verlangen die Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kosten dafür können Sie von dem zu versteuernden Gewinn der Immobilie abziehen. Der Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist sollte dennoch möglichst vermieden werden.