Spekulationssteuer bei Teilung von Grundstück zur Veräußerung als Bauplatz?

3 Antworten

Das ganze ist "die Immobilie", wenn Ihr die selbst genutzt habt entfällt die Steuer. Habt Ihr mehrere Einheiten wäre das anders. Aber eine Garage wird nicht als extra Einheit gelten Wen ihr sicher sein wollt fragt das Fiamt, die geben eine Rechtsverbindliche Auskunft (gegen Gebühr). Die Regelung findet man im Gesetz.

Ein steuerfreier Verkauf ist möglich. Ob die Garage persönlich genutzt wurde vom Grundeigentümer oder von desssen Familie ist unwichtig. Kann also auch von Ehefrau, Tochter, Sohn genutzt worden sein. Wenn die Garage vermietet wäre, dann sieht das anders aus.

Es fällt keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an, wenn Ihr das Grundstück bisher ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt habt.

Schon einmal vielen Dank für diese Antwort!

Ich muss allerdings nochmal genauer nachfragen. Fällt also die Fläche mit Garten und Garage unter die Definition "eigene Wohnzwecke"? 

Ist es richtig, dass Immobilien, die direkt nach dem Kauf persönlich bewohnt werden, nach 3 Jahren ohne Anfall von Steuern veräußert werden können?

Kann man sich da als Laie auf irgend etwas berufen?

Vorab vielen Dank! 

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@Friedel2016

"Ist es richtig..." - nein, es kommt auf die letzten drei Jahre bzw. die gesamte Zeit an.

Hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html steht es drin.

Das Grundstück ist zusammen mit dem Haus eine Einheit. Wenn Ihr das Haus bewohnt habt, habt ihr auch jeden Quadratmimmlimeter des Grundstücks bewohnt.

Wenn die Teilung in Zusammenhang mit den Verkauf durchgeführt wird, Gibt es auch nichts an dem abgeteilten Grundstück zu versteuern.

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