Kündigung Wohnriester Bausparvertrag

Hallo, eine Bekannte hatte ihre Riesterrente (Versicherung) gekündigt und in einen Wohnriester Bausparvertrag überführt (Guthabensübertragung). Diesen hat sie zwar bespart, aber noch keine Zulagen für diesen beantragt. Das übertragene Guthaben enthielt jedoch Zulagen. Ebenso hat sie in den vergangenen Jahren über den alten Vertrag Steuervorteile erhalten. Leider wurde sie sehr schlecht beraten und bereut diesen Schritt nun. Nun möchte Sie am liebsten den Bausparvertrag kündigen, da eine Beitragsfreistellung und das Liegenlassen des Geldes dort ihr auch nicht gefallen. Wenn Sie das tut, was passiert dann technisch? Werden die übertragenen Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt? Ich nehme an ja. Was jedoch passiert steuerlich gesehen? Die Wüstenrot sagte mir, dass das mit dem Finanzamt ausgemacht werden muss. Ich hatte nämlich mal gehört, dass einige Gesellschaften einen Steueranteil direkt einbehalten. Würde nun das erhaltene Kapital in dem Jahr als Einkommen zugerechnet und man muss es mit seinem Steuersatz versteuern oder errechnet das Finanzamt die bisher erhaltenen Steuervorteile und fordert diese zurück? Ersteres wäre ja erheblich schlechter, durch die Steuerprogression. Und kann es sein, dass die Wüstenrot nun bei Kündigung die noch nicht komplett bezahlten Abschlusskosten auf einen Schlag verlangt?

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Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.

Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?

Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.

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Riester-Beitrag nicht rechtzeitig abgebucht

Hallo,
ich habe seit mehreren Jahren einen Riester-Vertrag. Der Beitrag wird bisher 1x jährlich Anfang Januar abgebucht. Mein Problem ist, dass in 2013 ein viel zu niedriger Eigenanteil von der Gesellschaft abgebucht wurde, obwohl ich vorher eine Erhöhung beantragt habe. Die ist aber erst in 2014 abgebucht worden.
Leider ist mir selber das erst jetzt beim Erstellen meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2013 aufgefallen.
Hintergrund: In 2013 hatte ich im Mai eine Erhöhung meines Beitrages beantragt, da sich mein Vorjahres-Einkommen 2012 deutlich erhöht hatte. (Die vorigen Jahre habe ich wegen Elternzeit nur 60 EUR eingezahlt, in 2012 war ich wieder berufstätig und sollte ca 900 EUR selber einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten).
Ich habe den Antrag mit meiner Bankberaterin ausgefüllt, die diesen Antrag dann an die Gesellschaft weitergeleitet hat. Die Beraterin kannte die Änderung meiner Einkommensverhältnisse und meinen Riester-Vertrag.

Das Problem war wohl, dass mein jährlicher Beitrag immer im Januar abgebucht wird und damit die Änderung im Mai von der Versicherungsgesellschaft erst wieder im folgenden Januar beachtet wurde. Das ging aber aus dem Antrag für mich in keiner Weise hervor. (Leider ist mir in 2013 nicht selber aufgefallen, das kein erhöhter Beitrag abgebucht wurde.)

Ich fürchte einen Großteil meiner Zulage von 824 EUR nicht zu erhalten und frage mich, ob die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft mir diesen Schaden nicht ausgleichen muß. Wer kann mir hier auskünfte geben ? Danke im voraus.

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