Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?
Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.
Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?
Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.
1 Antwort

Hallo, das können Sie eigentlich selbst relativ schnell selbst googeln. http://www.wohnriester-eigenheimrente.de/besteuerung/wohnfoerderkonto/Wohnfoerderkonto.html Hier steht alles zum Wohnförderkonto. Seit der letzten Änderung des "Eigenheimrentengesetzes" wird das Wohnförderkonto allerdings nur noch mit 1 % p.a. verzinst.
Zum letzten Teil, selbstverständlich können Sie nach "Ablauf" einer riestergeförderten Finanzierung einen neuen Vertrag abschließen. Das Wohnförderkonto ist aber hiervon nicht betroffen.
Danke für den Link. Es wird ja soviel im Netz über solche Themen geschrieben was nicht immer komplett richtig ist. Da steht indertat: "Wird ein Bauspar-Kombikredit aufgenommen, gelten die vom Zulageberechtigten geleisteten Bausparbeiträge bereits im Zeitpunkt der Zahlung als Tilgungsleistungen. Diese Beträge und die darauf gewährten Zulagen und Erträge sind allerdings erst dann in das Wohnförderkonto einzustellen, wenn die Tilgung des Vorausdarlehens beginnt."
Wann wurde dann die Änderung des Eigenheimrentengesetzes durchgeführt? Ich kann diese 1% nirgendwo finden....?